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EU-Vorgabe: Beratungspflicht Wir müssen Sie vorher beraten und dies dokumentieren. Wenn Sie keine Beratung wünschen, benötigen wir Ihren Beratungsverzicht.
Beratungsverzicht Ich verzichte für diesen Vertragsabschluss auf eine persönliche Beratung sowie deren Dokumentation. Dies kann sich evtl. auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachteilig auswirken.