Haftpflichtversicherungen
Wer fahrlässig die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zu Schadenersatz verpflichtet. So viel zum Thema Schadenersatzpflicht aus dem BGB. Schützen Sie sich gegen Schadenersatzansprüche Dritter.