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Aktuelles

Mittwoch, 3. Dezember 2014 - 12:52 Uhr
Best-Leistungs Garantie - Wirklich der beste Tarif?

Seit einiger Zeit findet man am Versicherungsmarkt in manchen Produkten eine "beste Leistung Garantie".

Zusammen mit der Update-Garantie könnte dadurch so mancher Verbraucher auf den Gedanken kommen, mit solchen Tarifen ein umfassendes Heilmittel für alle Fälle gefunden zu haben. Eine zukünftige Beratung wäre damit nicht mehr nötig und der Kunde ist damit immer im mit den umfassendsten Leistungen versichert. Und dies häufig auch zu sehr attraktiven Konditionen. Aber weit gefehlt.

Um es vorweg zu nehmen, Tarife die eine solche Garantie enthalten sind in jedem Fall äußerst innovativ und bieten ein sehr guten und umfassenden Versicherungsschutz. Aber sind wirklich alle Bereiche "bestmöglich versichert"?

Eine solche Best-Leistungs-Garantie findet man derzeit für die Sparten Haftpflicht und Hausrat.

Haben Sie einen Versicherungsfall, der über die normalen Bedingungen des Unternehmens nicht gedeckt ist, geht es an die Frage ob die Best-Leistungs- Garantie einspringt.

Diese besagt, dass auch nach den Bedingungen eines anderen Versicherers reguliert werden kann, wenn es einen gibt der den betreffenden Schadenfall versichert. Spätestens jetzt brauchen Sie aber einen Partner, der einen weitgehenden Marktüberblick besitzt und Ihnen die entsprechende Gesellschaft aufzeigen kann.

Aber es gibt noch mehr Stolpersteine. Die Best-Leistungs-Garantie ist in den Bedingungen eingeschränkt, z.B. nur auf deutsche Versicherer, öffentlich zugängliche Produkte, keine Erstattung über gesetzliche Ansprüche hinaus und vieles mehr.

Suchen Sie wirklich einzigartige Leistungen zu einem günstigen Beitrag? Dann sind Sie bei uns richtig. Über Sonderkonzepte können wir Ihnen z.B. folgende Leistungen in der Privathaftpflicht bieten:

- eine Neuwertentschädigung über die gesetzliche Haftung hinaus bis 1.000 € unabhängig des Alters der beschädigten Sache,

- Ansprüche des Arbeitgebers auch ohne gesetzliche Haftpflicht bis 1.000 €,

- Personenschäden mitversicherter Personen untereinander (Vater verletzt beim Fußballspielen seinen Sohn)

- selbständige, nebenberufliche Tätigkeiten ohne die üblichen Begrenzungen auf Verkauf bei Flohmärkten, Vertrieb von Küchenartikeln und Kosmetika sowie der Erteilung von Nachhilfeunterricht

- uvm.

Mittwoch, 8. Oktober 2014 - 10:31 Uhr
Garantiezins wird zum 01.01.2015 auf 1,25% abgesenkt

Die Absenkung des Garantiezins auf 1,25% ist beschlossen.

Nun startet der "Run" auf die letzten höher verzinsten Tarife. Durch einen Abschluss in 2014 kann sich jeder den Zinsvorteil von rund 30% dauerhaft sichern.

Hier sollte man nicht nur an Sparverträge wie eine Rentenversicherung denken. Auch für Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen ist ein Beitragsanstieg von rund 6-10 Prozent durch die Garantiezinsabsenkung zu erwarten.

Sichern Sie sich jetzt noch die besseren Konditionen. Wir erstellen gerne ein Angebot und vergleichen für Sie die besten Tarife am Markt!


Montag, 6. Oktober 2014 - 13:26 Uhr
Überschwemmung in Hochwassergebieten nicht versicherbar?

Nicht mit der Ergo! Wie der Versicherer vor einigen Tagen veröffentlicht, werden im neuen Tarif nun auch Gebäude versichert die in unmittelbar hochwassergefährdeten Gebieten, der sogenannten ZÜRS Zone 4, liegen.

Sie konnten Ihr Haus bisher nicht gegen Hochwasser versichern? Sprechen Sie uns an! Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Hierbei werden auch alle Sicherungsvorkehrungen die Sie bereits getroffen haben berücksichtigt und führen so zu einer attraktiven Prämie.

Montag, 6. Oktober 2014 - 13:21 Uhr
Ein Baum fällt im Sturm? Kein Problem mit regelmäßiger Kontrolle

Die Haftpflichtkasse Darmstadt verweist anlässlich der Herbstunwetter auf eine regelmäßige Kontrolle der Bäume im Garten und veröffentlicht dazu folgendes Beispiel:


Mit dem Ende des Sommers sind zwar die starken Hitzegewitter vorbei, doch rücken Herbstunwetter an deren Stelle. Das bringt neue Gefahren für Haus und Garten – insbesondere mit Blick auf die Bäume.

Ein Beispiel: Im Garten von Herbert Maier steht seit Langem eine Eiche.

Der große Baum wächst auffallend schief, und die schweren Äste sind von Pilzen zerfressen. Eines Herbstabends zieht ein heftiger Sturm auf. Unter dem Druck der orkanartigen Windböen bricht die Krone der Eiche ab und fällt auf das Haus des Nachbarn.
Der Dachstuhl wird in Mitleidenschaft gezogen. Der Schaden geht in die Zehntausende. Herbert Maier trifft ein Verschulden – denn wer Bäume auf dem eigenen Grundstück stehen hat, muss diese regelmäßig und sorgfältig überprüfen. Wenn bei diesen äußerlichen Kontrollen Stabilitätsmangel oder Krankheitsanzeichen entdeckt werden, sind weitere Maßnahmen, wie etwa die Einschaltung eines Sachverständigen, vonnöten.
Herbert Maier hätte aufgrund des schiefen Stands und des Pilzbefalls der Eiche weitere Maßnahmen einleiten müssen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar die vereinbarten Ersatzleistungen – dennoch sollten Sie Ihren Kunden stets dazu raten, den eigenen Baumbestand regelmäßig zu überprüfen. Schließlich kann ein umstürzender Baum auch auf dem eigenen Grundstück enorme Schäden verursachen.
Auf Nummer sicher geht somit nur, wer sorgfältig kontrolliert.

Dienstag, 9. September 2014 - 13:23 Uhr
Leistungsfall zum Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht


Verbrannter Nerv


Marcel W. leidet unter massiven Rückenschmerzen.

Trotz intensiver Physiotherapie und Muskelaufbautraining kommt es zu keiner Besserung.
Eine Kernspintomographie zeigt einen Bandscheibenvorfall bei Herrn W.

Nach weiteren Untersuchungen schlägt der behandelnde Facharzt Herrn W. vor, die Behandlung minimalinvasiv mit Hilfe eines speziellen Lasers durchzuführen. Dabei wird ein Glasfaserkabel mit Hilfe einer Nadel an die Bandscheibe herangeführt und die Bandscheibe mit dem Laser „beschossen“. Dadurch schrumpft die Bandscheibe etwas, drückt weniger auf den Nerv und verursacht so weniger oder keine Schmerzen mehr. Soweit die Theorie.

Herr W. entschließt sich, die Operation in einem Krankenhaus durchzuführen. Leider werden nach der Operation die Schmerzen schlimmer. Es geht so weit, dass er sich einer weiteren Operation an der offenen Wirbelsäule – allerdings in einem anderen Krankenhaus – unterziehen muss.

Die dortigen Ärzte erklären ihm, dass durch die erste Laseroperation eine Nervenwurzel dauerhaft geschädigt wurde und die starken Schmerzen bleiben werden. Herr W. vertritt daher die Auffassung, dass die Laseroperation fehlerhaft war und fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz. Als sich das gegnerische Krankenhaus weigert, erhebt Herr W. Klage auf eine Zahlung von 250.000,- €.

Das Gericht holt mehrere umfangreiche chirurgische und neurologische Gutachten zur Frage ein, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Alle Gutachten kommen zu dem Schluss, dass die Laseroperation fehlerfrei durchgeführt wurde. Es lässt sich nicht nachweisen, dass die Schmerzen aus einer Schädigung der Nervenwurzel durch den Laser resultieren.

Das Gericht weist die Klage ab.

Die AUXILIA hilft
Herr W. muss als unterliegende Partei die Kosten tragen. Die Kosten des Rechtsstreits belaufen sich auf insgesamt 51.000,- €.

Davon entfallen fast 30.000,- € allein auf die Sachverständigenkosten, die vom Gericht hinzugezogen wurden.

Hintergrund:
Dieser Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht versichert.

Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ist bei Privatkunden im Privat-Rechtsschutz und somit in jeder gängigen Produktkombination enthalten.


Montag, 1. September 2014 - 17:36 Uhr
Kostenloses E-Book zur Lebensversicherung

Heute möchten wir kurz das neue E-Book rund um die Lebensversicherung vorstellen. Interessierte Personen erhalten hier umfassende Einblicke und Hintergrundinformationen zur Lebensversicherung!

Donnerstag, 21. August 2014 - 13:04 Uhr
Solaranlagenhersteller pleite? Was sagt Ihre Fotovoltaikversicherung dazu?

Das Auftragsvolumen der Fotovoltaik-Branche ging von 2012 auf 2013 um fast 50% zurück, Tendenz weiter sinkend. Grund sind u.a. die sinkende Förderung und die immer günstigeren Modulpreise.
Dies hinterlässt Spuren auch bei den Herstellern. Im Extremfall folgt die Herstellerpleite wie z.B. Suntech im vergangenen Jahr.

Aber wie wirkt sich dies auf Ihre Versicherung aus? Auf dem ersten Blick gar nicht. Beim genauen Hinsehen erkennt man aber ein Problem:

Viele Verträge sehen nur die Erstattung des Zeitwertes vor, wenn beschädigte Komponenten nicht mehr serienmäßig gefertigt werden. Wie niedrig der Zeitwert nach z.B. 5 Jahren ausfällt, können Sie sich bei Elektronikbauteilen sicher vorstellen. Eine teure Einzelanfertigung kann dadurch nur zu einem Bruchteil gedeckt werden!

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot nach unserem besonderen Deckungskonzept welches derartige Fälle abdeckt. Die Preise liegen dabei auf Augenhöhe mit den Standardtarifen die Sie in unserem Vergleichsrechner finden.

Senden Sie uns einfach eine Mail, wenn Ihr Solaranlagenhersteller auch pleite ist. Wir erstellen Ihnen ein attraktives Angebot!

Donnerstag, 14. August 2014 - 12:09 Uhr
Runtastic App - 3 Pro-Funktionen kostenlos sichern

Runtastic bietet mit der beliebten App eine hervorragende Sportdatenerfassung die motiviert und Spaß am Sport vermittelt.
Egal ob Laufen, Walken, Radfahren oder Skifahren, Runtastic bietet eine Erfassung der Trainingsdaten und trägt so zu einer gesünderen Lebensweise bei.
Die kostenlose App kann durch kostenpflichtige Zusatzanwendungen ergänzt werden.

Wir bieten allen unseren Kunden und Interessenten in der privaten Krankenvoll- und Zusatzversicherung kostenlos die Erweiterung um folgende PRO-Funktionen:

- Powersong
- Auto Pause
- Routen-Funktion

Senden Sie uns einfach eine Mail und Sie erhalten von uns umgehend den Zugang zu dem Erweiterungen! Gerne erstellen wir Angebote zur Krankenversicherung, oder Sie nutzen unseren Vergleichsrechner unter http://www.finanzagentur-beyer.de/vergleichsrechner/privatkunden/krankenversicherung/

Dienstag, 12. August 2014 - 16:12 Uhr
Sparen mit bis zu 3,26% Zinsen

Ob vermögenswirksame Leistungen über den Arbeitgeber oder Sparplan für Kinder oder Enkel.
Einige Bauspartarife bieten durch den Zinsbonus in der aktuellen Tiefzinsphase noch äußerst attraktive Renditen.
Durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage lässt sich der Ertrag noch zusätzlich steigern.
Gerne erstellen wir ein Angebot oder nutzen Sie unsere Onlinerechner.

Donnerstag, 31. Juli 2014 - 11:02 Uhr
Videos rund um das Thema Versicherung

Wir haben unsere Homepage um den Bereich "Versicherungs-TV" erweitert. Unter dem Menüpunkt Service finden Sie auf unserer Seite nun viele interessante Filme rund um das Thema Versicherungen.

Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Einbrüchen in unserer Region, möchten wir auch unbedingt auf die beiden Filme zur Sicherung der Fenster und Türen verweisen, die Sie im Untermenü "allgemeine Informationsvideos" finden.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem neuen Filmangebot.

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