Haftung & Recht
Wer fahrlässig die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zu Schadenersatz verpflichtet. So viel zum Thema Schadenersatzpflicht aus dem BGB. Schützen Sie sich gegen Schadenersatzansprüche Dritter.
Privathaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
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Rechtsschutzversicherung
Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt notwendig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer.
Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?
Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
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Tierhalterhaftpflichtversicherung
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
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Empfehlung Kranken- oder OP-Versicherung
Im Krankheitsfall des Tieres oder bei einem Unfall können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Damit Ihr Tier jedoch in jedem Fall optimal versorgt werden kann, empfiehlt sich eine Tierkrankenversicherung.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).
Was bedeutet das für Sie? - Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen!
Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.
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Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Umweltschutz ist ein erklärtes Staatsziel. Der Erhalt der Natur in seiner Artenvielfalt, auch für weitere Generationen ist wichtig. Schädigt man durch private oder betriebliche Anlagen das empfindliche Gleichgewicht der Natur, werden Artenschutz und Umweltamt schnell aktiv. Auflagen um den zerstörten Ursprungszustand wieder herzustellen unterliegen keinen Summenbegrenzungen.
Als Firmeninhaber sollte man das Thema Umweltschaden daher nicht leichtfertig abtun. Hier lauert ein enormes Gefahrenpotential.
Für Privatpersonen gilt: Betreiben Sie eine Ölheizung, sollten Sie das Risiko ebenfalls versichern. Möglicherweise ist der Versicherungsschutz bereits in Ihrer Privathaftpflicht vereinbart. Wir prüfen das für Sie.
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Bauherrenhaftpflicht
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe.
Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.
Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Sprechen Sie uns an.
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Veranstaltungshaftpflicht
Wer eine Veranstaltung ausgerichtet, weiß wie viele verschiedene Bereiche berücksichtigt werden müssen und wie schwer es ist, den Überblick zu behalten. Entsprechend viel kann schief gehen.
Selbst wenn Sie äußerste Sorgfalt walten lassen, können Sie nie ständig auf Ihre Helfer aufpassen. Ein schlampig verlegtes Kabel, ein vergessener Heizpilz, ein ungesicherter Lautsprecherturm – es gibt genügend Möglichkeiten, die zu einem Schaden führen können.
Einem Schaden, für den Sie als Veranstalter aufkommen müssen. Zum Glück gibt es hier den passenden Versicherungsschutz.
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