nach oben scrollen
App      Startseite  |  Impressum  |  Erstinformation  |  Datenschutz  |  Cookies

info@finanzagentur-beyer.de 09126 - 80 14

Aktuelles

Mittwoch, 11. Dezember 2013 - 17:28 Uhr
Sturm Xaver verursacht Schäden von 300 Mio. Euro

Nach ersten Schätzungen der Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) hat Sturm Xaver Anfang Dezember Schäden in Höhe von 300 bis 400 Mio. Euro in Deutschland verursacht.

Die Schäden von Sturm Xaver liegen damit nur knapp über den Schäden von Sturm Christian Ende Oktober und fallen deutlich geringer aus als befürchtet.

Hauptsächlich betroffen von Schadenzahlungen sind die Gebäude- und Kfz-Versicherungen.

Die zunehmenden Unwetter führen in diesen Versicherungssparten schon seit Jahren zu steigenden Schadenaufwendungen.

Freitag, 6. Dezember 2013 - 10:05 Uhr
Hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn führt zur Mithaftung

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.10.2013, Az.: 12 U 313/13:


Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h deutlich (zu einem Drittel oder mehr) überschreitet muss bei einem Unfall mit einer deutlichen Mithaftung rechnen.

Dies gilt auch, wenn der Unfall durch einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß des Unfallgegners verursacht wurde.

Durch die hohe Geschwindigkeit wird die Möglichkeit einer rechtzeitigen Reaktion zur Vermeidung des Unfalls deutlich herabgesetzt.

Im konkreten Fall wechselte der Verursacher von der Einfädelspur direkt auf die Überholspur. Der Unfallgegner fuhr mit einer Geschwindigkeit von ca. 200 Km/h auf. Der Autobahnabschnitt war nicht auf eine Geschwindigkeit begrenzt, so dass kein Geschwindigkeitsverstoß vorlag.

Die hohe Geschwindigkeit des auffahrenden Wagens führte zu einer Mithaftung von 40%.

Nach Auffassung der Richter hätte der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h durch eine mittelstarke Bremsung verhindert werden können.


Dienstag, 3. Dezember 2013 - 16:31 Uhr
Leistungsfall aus der Praxis - Privat-Rechtsschutz

Leistungsfall zum Privat-Rechtsschutz

Reha vor Rente

Martin V. ist Einkäufer für eine große Lebensmittelkette.
In dieser Tätigkeit ist er beruflich viel unterwegs. Seine beruflichen Erfolge und Misserfolge werden von seinem Arbeitgeber genau registriert - mit anderen Worten: er steht unter gehörigem Druck.

Die Arbeitsbelastung und der Druck seines Arbeitgebers sind seit Jahren konstant hoch und fordern ihren Tribut. Sehstörungen, Kraftminderung, Schmerzen, Kribbeln der Haut und eine zusätzliche allgemeine Schwäche sind der Beginn
einer verzweifelten Ärzte-Odyssee. In der Folge ist er nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben.

Vor vielen Jahren hat Martin V. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Jetzt beantragt er aufgrund seines Gesundheitszustandes die Zahlung der vereinbarten BU-Rente von monatlich 1.500,- €.

Die Versicherung lehnt ab. Sie ist der Auffassung, dass noch keine dauerhafte Berufsunfähigkeit besteht. Nach dem
Prinzip „Reha vor Rente“ müsse sich Herr V. erst noch in psychiatrische Behandlung begeben.

Daraufhin klagt Martin V.. Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Der
Sachverständige kommt zu dem Schluss, dass Herr V. noch nicht austherapiert ist. Insbesondere seien fachpsychiatrische Therapien bisher noch nicht ausreichend durchgeführt worden. Das Gericht weist deshalb die Klage von Martin V. ab. Herr V. legt Berufung ein und lässt weitere Privatgutachten erstellen. Diese belegen seine Berufsunfähigkeit.

Vor dem Oberlandesgericht einigt man sich aufgrund dieser neuen Gutachten auf einen Teilvergleich. Nach diesem Vergleich wird die Rente ab sofort gewährt. Eine Entscheidung des OLG, ob die Versicherung in der Vergangenheit rechtmäßig die Leistung verweigert hat oder nachzahlen muss, steht noch aus.

Der Rechtsstreit von Martin V. geht mittlerweile ins vierte Jahr. Ein Ende ist noch nicht abzusehen.

Die AUXILIA hilft:

Bislang musste Martin V. Vorschüsse für seinen Rechtsanwalt und das Gericht von über 20.000,- € aufbringen. Die
möglichen Kosten der Gegenseite sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt.

Da Herr V. bei der AUXILIA versichert ist, hat die AUXILIA die bisherigen Vorschüsse geleistet. Die AUXILIA trägt die
Kosten auch dann, wenn das OLG die Berufung abweisen würde.

Hintergrund:
Dieser Fall ist über die Leistungsart „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“ versichert. Dort werden auch viele andere Vertragsstreitigkeiten abgedeckt - z.B. mit Handyanbietern, Möbelgeschäften, Reiseanbietern oder - wie in diesem Fall - Versicherern.
Die Leistungsart „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“ ist in allen aktuellen Produkten enthalten, die Rechtsschutz für den Privat-Bereich bieten.



Dienstag, 3. Dezember 2013 - 16:23 Uhr
Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft

Der GDV hat wie jedes Jahr Statistiken aus der Versicherungswirtschaft veröffentlicht.

Es werden die eingenommenen Prämien je Versicherungssparte in Deutschland ebenso genannt wie die dazugehörigen Schadenzahlungen oder die Mitarbeiter.

Insgesamt haben zum Beispiel alle KFZ-Versicherer in Deutschland 2012 21.989 Mio. € an Beiträgen eingenommen. Dagegen stehen Schäden in Höhe von 20.220 Mio. € sowie Kosten für Personal, Werbung, Miete, Provisionen usw.

Insgesamt vermittelt das Buch unter obenstehenden Link einen umfassenden Überblick im Wirtschaftszweig Versicherung.



Donnerstag, 14. November 2013 - 15:50 Uhr
Warnweste wird Pflicht

Spätestens ab dem 01.07.2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste nach der Europäischen Norm „EN 471" vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.


Europaweit hohe Ausstattungsquote

Warnwesten erhöhen die Sicherheit, sobald das Fahrzeug verlassen wird. Dies gilt besonders in der Dunkelheit nach einem Unfall, einer Panne oder bei einer Hilfeleistung außerhalb geschlossener Ortschaften auf Landstraßen oder Autobahnen, heißt es vonseiten des ACE Auto Club Europa. Laut einer erst kürzlich durchgeführten Erhebung des Automobilclubs in Deutschland sind allerdings bereits mehr als 96 Prozent der Pkw schon heute mit Warnwesten ausgestattet. Lediglich 3,5 Prozent der Autobesitzer gaben an, keine Warnweste im Auto mitzuführen. Die restlichen Befragten wussten nicht, ob sie eine Warnweste dabei haben oder nicht, so die weiteren Ergebnisse.


Warnwestenpflicht bereits weit verbreitet

In vielen europäischen Ländern sind Kraftfahrer längst verpflichtet, eine Warnweste im Auto mitzuführen bzw. diese Signalweste bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Nach Angaben des ADAC gilt eine Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verlässt, in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn. Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall zwingend getragen werden muss, gibt es aktuell in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei. Bei Zuwiderhandlungen drohen laut Automobilclub je nach Land Strafzahlungen zwischen 14 Euro und 600 Euro.



Donnerstag, 7. November 2013 - 12:16 Uhr
Leistungsfall zum Schadenersatz-Rechtsschutz

Absturz

Dr. Norbert T. ist Familienvater und als erfolgreicher Radiologe in einer eigenen Praxis tätig.
Aufgrund seiner guten wirtschaftlichen Situation lässt er aufwendig sein Wohnhaus renovieren und umbauen.

Im Rahmen dieser Maßnahmen montiert der Maler auch das Balkongeländer ab. Leichtsinnigerweise bringt er aber keine Absturzsicherung an.

Herrn Dr. T., dem das nicht bekannt ist, stürzt vom Balkon und verletzt sich schwer. Er liegt mehrere Wochen in einer
Unfallklinik im Koma. Nach dem Aufwachen steht schnell fest, dass er ständig und auf Dauer in seiner Berufsausübung
beeinträchtigt sein wird. Zudem scheitert wegen des Unfalls ein Kooperationsvertrag von Herrn Dr. T. mit einer
Privatklinik, der kurz vor der Unterzeichnung stand.

Herr Dr. T. macht daraufhin gerichtlich gegenüber dem Architekt und dem Maler zunächst Schadenersatzansprüche in
Höhe von 2 Mio. € geltend. Der vom Landgericht hinzugezogene Sachverständige beziffert den Gesamtschaden des Arztes einschließlich der Umsatzeinbußen auf mehr als 9 Mio. €.

Das Landgericht entscheidet, dass der Schadenersatzanspruch des Arztes dem Grunde nach nur zur Hälfte gerechtfertigt sei. Es sieht insoweit eine hälftige Schadenersatzpflicht des Architekten und Malers - geht aber auch von einem gleichgroßen Mitverschulden von Herrn Dr. T. aus.

Die Gegenseite ist damit nicht einverstanden und legt gegen dieses Urteil Berufung ein. Das Oberlandesgericht beurteilt den Sachverhalt anders. Es geht davon aus, dass der Arzt als Eigentümer grundsätzlich für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten selbst verantwortlich sei und sieht keine Haftung der Beklagten.

Die Parteien einigen sich auf einen Vergleich, bei dem die Beklagten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Betrag von insgesamt 100.000,- EUR an Herrn Dr. T. zahlen. Außerdem muss Herr Dr. T. 19/20 der Kosten der ersten Instanz und 9/10 der zweiten Instanz zahlen.

Das Oberlandesgericht setzt den Streitwert für die erste Instanz auf 2 Mio. € fest. Für die zweite Instanz wird der
Streitwert auf 1 Mio. € und für den Vergleich auf 7,5 Mio. € festgesetzt.

Die AUXILIA hilft dem Kunden
Aufgrund der festgesetzten Streitwerte sind die Kosten des Rechtsstreites sehr hoch.
Insgesamt übernimmt die AUXILIA Kosten in Höhe von über 400.000,- €.


Hintergrund
Die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz ist für private Rechtsstreitigkeiten im Privat-Rechtsschutz und für
gewerbliche Streitigkeiten im Firmen-Rechtsschutz versichert.



Donnerstag, 31. Oktober 2013 - 13:21 Uhr
Planlos in den Ruhestand? Informationen zur Altersversorgung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat einen neuen Trendbrief mit unabhängigen Informationen rund um die Altersvorsorge herausgebracht.

Nähere Informationen erhalten Sie in der PDF Broschüre aus dem Link oben, oder unter www.gdv.de/trendbrief

Dienstag, 29. Oktober 2013 - 17:33 Uhr
Neue Unternehmensbewertung für Lebensversicherer 2013/2014

Nach Veröffentlichung der Geschäftsberichte steht jetzt auch das aktualisierte Scoring der Firma [ascore] zur Verfügung.

Es umfasst die meisten deutschen Lebensversicherer und gibt Aufschluss über die aktuelle und vergangen "echte" Verzinsung, Verwaltungskosten und vieles mehr.

Auch die Bewertungen der Gesellschaften von Morgen&Morgen, Fitch, Standard & Poor's, Assekurata sowie map-Report ist enthalten.

Nähere Informationen zum Rating erhalten Sie auf Anfrage!

Dienstag, 15. Oktober 2013 - 15:30 Uhr
Neues Rating für Zahnzusatzversicherungen

Das renommierte Analysehaus Morgen & Morgen hat ein neues Rating für Zahnzusatzversicherungen veröffentlicht. Die Bestnote mit 5 Sternen haben 10 Gesellschaften erhalten. Die schlechteste im Test vergebene Bewertung waren 2 Sterne.

Bewertet wurde anhand von 27 Leistungsfragen mit denen maximal 79 Punkte erreicht werden konnten. Die Bestwertung von 5 Sternen wurde ab 60 Punkten vergeben.

Daraus ist ersichtlich, dass es auch in der Spitzengruppe noch deutliche Unterschiede in den Leistungen geben kann.

Das Rating von Morgen und Morgen bietet eine sehr umfangreiche Analyse der Tarife. Verbraucherzeitschriften bewerten häufig nur anhand von 5 bis 15 Kriterien.

Dienstag, 15. Oktober 2013 - 15:16 Uhr
Neuer Rechtsschutz für Vermieter

Mit dem neuen Pauschaltarif der Deurag wird der Versicherungsschutz für Vermieter erschwinglich. Ab 109 €* jährlich kostet der neue Schutz für Wohnungen bis 6.000 € Mieteinnahmen (Bruttojahresmietwert). Für höhere Mieten kostet der Versicherungsschutz ab 131 €*.

* 300 € Selbstbeteiligung, bei Wahl eines durch die Deurag empfohlenen Rechtsanwalts reduziert sich der Selbstbehalt auf 150 €. Andere Selbstbehaltsstufen gegen Zuschlag möglich.


Neuere Beiträge  Ältere Beiträge

Anmelden

  FINANZAGENTUR Beyer OHG | Wiesenstr. 18 | 90542 Eckental-Eckenhaid | Telefon: 09126 / 80 14 | Telefax: 09126 / 48 16 | info@finanzagentur-beyer.de  

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen