Aktuelles
Mittwoch, 9. Oktober 2013 - 20:27 Uhr
Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen
Zu hohe Geschwindigkeit ist der 'Killer Nummer Eins' auf unseren Straßen. Bei Geschwindigkeitsunfällen starben im Jahr 2012 allein in Bayern 215 Menschen und über 10.500 wurden verletzt. Zu hohe Geschwindigkeit ist nicht nur Hauptunfallursache. Bei einem Unfall ist die Ausgangsgeschwindigkeit auch entscheidend für die Schwere der Verletzungen. Wenige km/h bedeuten oft den Unterschied zwischen Leben und Tod.
Die Autofahrer in Bayern müssen sich deshalb ab 10. Oktober 2013 für eine Woche flächendeckend verstärkt auf Geschwindigkeitskontrollen einstellen.
Die entsprechenden Standorte finden Sie auf der Internetseite des www.innenministerium.bayern.de
www.sichermobil.bayern.de/konzept/17683/
Quelle: Bayrisches Staatsministerium des Inneren
Montag, 30. September 2013 - 15:59 Uhr
BU - Probleme mit den Gesundheitsfragen?
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Freitag, 27. September 2013 - 17:46 Uhr
Leistunsfall aus der Praxis - Rechtsschutz
Leistungsfall zum Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden
Strafanzeige wegen Betrug
Die Tochter von Paul D. hat nach ihrem Abitur mit dem Studium begonnen.
Sie hat dafür beim Amt für Ausbildungsförderung Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG) beantragt.
In ihrem Antrag gab sie an, über kein Vermögen zu verfügen. Das BAföG-Amt bewilligte aufgrund ihrer Angaben Leistungen.
Nach ein paar Monaten des Studiums wurden plötzlich die gezahlten Leistungen zurückgefordert und das BAföG-Amt stellte Strafanzeige gegen die Tochter. Die Strafanzeige wurde damit begründet, dass sich nach dem automatisierten Datenabgleich (§ 45d EStG) mit dem Bundeszentralamt für Steuern herausgestellt habe, dass die Tochter entgegen ihrer Angaben über Vermögen verfüge. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Betruges.
Hintergrund war, dass Paul D. zur steuerlichen Optimierung kleinere Geldanlagen im Namen der Tochter getätigt hatte. Diese Geldgeschäfte erweckten den Eindruck, dass die Tochter zum Zeitpunkt der BAföG-Antragsstellung über Vermögen verfügte.
Der Sachverhalt musste in zum Teil stundenlangen Besprechungen mit der Tochter und Paul D. aufbereitet werden. Für verschiedene Leistungszeiträume mussten alternative Leistungsberechnungen aufgrund der Freibeträge vorgenommen werden.
Die gute Vorbereitung führte dazu, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 250,- € nach § 153 StPO eingestellt wurde.
So hilft die KS/AUXILIA ihren Kunden
Der Rechtsanwalt rechnete aufgrund der Komplexität anhand einer Honorarvereinbarung ab. Seine Kostennote bei einem Stundensatz von 250,- € belief sich auf 3.250,- €. Nach Abzug der Selbstbeteiligung erstattet die Rechtsschutz-Versicherung von Paul D., die KS/AUXILIA, 3.000,- €. Viel wichtiger ist aber, dass die Tochter von Paul D. das Medizinstudium "mit weißer Weste" fortsetzen konnte.
Der Vorwurf des Betruges ist als reines Vorsatzdelikt im normalen Straf-Rechtsschutz nicht versichert. Versicherungsschutz besteht nur über den Spezial-Straf-Rechtsschutz.
Freitag, 27. September 2013 - 17:35 Uhr
Die neue Homepage ist online
Seit heute, Freitag 27.09.2013 ist unsere neue Homepage online.
Sollte es doch einmal hier oder dort haken, freuen wir uns über einen kleinen Hinweis.
Wir werden dann umgehend versuchen auch noch die letzten Stolpersteine zu beseitigen.
Sie haben auf unserer Seite etwas gesucht und nicht gefunden? Sagen Sie uns doch einfach was Sie vermissen und wir prüfen ob eine Erweiterung möglich ist.
Und jetzt viel Spaß mit unserer neuen Seite
Thomas Beyer