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Aktuelles

Donnerstag, 14. Juni 2018 - 10:57 Uhr
Brexit führt zur Neugründung diverser Versicherer

Der bevorstehende Brexit zwingt nun auch einige Versicherer wie AIG (Wüba) oder Markel zum Handeln.

Durch den Brexit sehen sich die Versicherer gezwungen nun eigene Gesellschaften für das "restliche Europa" zu Gründen.

AIG wird zukünftig das Europageschäft über Luxemburg koordinieren. An den bisherigen Niederlassungen in Deutschland ändert dies nicht. Die Anbindung der Niederlassungen hängt dann nur nicht mehr an England sondern an Luxemburg.

Markel hingegen hat sich für den Strandort München entschieden. Die bisherige Niederlassung wird zukünftig als vollwertiger Versicherer auftreten.

Alle Verträge werden natürlich auf die neue "Struktur" umgestellt. Sollten in diesem Zusammenhang Fragen auftreten, stehen wir gerne für Fragen bereit.

Montag, 23. April 2018 - 13:25 Uhr
Stiftung Warentest - Test Zahnzusatzversicherungen

Auch 2018 hat die Stiftung Warentest wieder Zahnzusatzversicherungen getestet.

Erstmalig ist die Aufgliederung in zwei Ergebnislisten getrennt nach Tarifen mit Altersrückstellungen und ohne Altersrückstellungen entfallen.

In der aktuellen Ergebnistabelle sind alle Tarife zusammen aufgeführt. Dies erleichtert den Überblick was die Leistungen betrifft.

Aufpassen muss man nun aber im Hinblick auf die Beiträge. Diese sind bei Bildung von Altersrückstellungen anders zu werten als ohne Altersrückstellungen. Dafür gibt es in der Liste der Stiftung Warentest nun zwei neue Spalten.

Insgesamt Testsieger wurde 2018 die Zahnzusatzversicherung der Bayerischen mit dem Tarif Prestige. Angebote und Anträge können über den Link in der Überschrift oder wie folgt von jedem selbst berechnet werden:

https://www.diebayerische.de/produkte/gesundheit_und_schoenheit/zusatzversicherung_zahn/zzv1.html?m=091196


Montag, 16. April 2018 - 14:42 Uhr
Cybercrime die (noch) wenig bekannte Gefahr

Die Fälle von Computerkriminalität nehmen rasant zu. Trotzdem befassen sich gerade kleinere Firmen zu wenig mit diesem Thema.

Gerade Arztpraxen, Rechtsanwälte usw. speichern sensible Daten und sind auf diese Daten für einen reibungslosen Geschäftsbetrieb angewiesen.

War die Cyber-Versicherung früher nur ein Themenfeld von spezialisierten Versicherern wie Markel oder Hiscox, so schießen die Versicherungslösungen nun auch bei den bekannten Versicherern wie Pilze aus dem Boden. Neue Tarife kommen derzeit z.B. von der VHV oder der Helvetia.

Die VHV hat in diesem Zusammenhang das "Cyber Lexikon" erstellt um zumindest einige Grundbegriffe zu erklären. Das kleine ABC der Cyberwelt ist über den Link in der Überschrift diese Artikels zu finden.

Weitere Informationen gibt es auch auf unserer Themenseite unter:

http://finanzagentur-beyer.de/themen/cyber



Mittwoch, 21. März 2018 - 09:25 Uhr
Frühjahrszeit - Häuslebauer - Modernisierungszeit - Bauherren-Rechtsschutz bei der ÖRAG

Rechtsschutzversicherungen für Häuslebauer oder Modernisierungen sind in Deutschland so gut wie nicht zu finden.

Die ÖRAG bietet nun einen solchen Versicherungsschutz an. Die Eckdaten:

· Versicherungssumme von 100.000 Euro pro Schadensfall
· Verzicht auf die Wartezeit von 6 Monaten
· Finanzierung über eine Sparkasse ist keine Voraussetzung mehr
· 0,1 % der Bau- bzw. Kaufsumme sind für den Versicherungsschutz jährlich fällig


Es gibt aber auch einiges zu beachten, das Zeitfenster für den Abschluss der Bauherren-Rechtsschutz ist relativ klein:

· Das Antragsdatum des Rechtsschutz-Vertrags liegt vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen Ausnahme Bauträgergeschäft: Hier muss das Antragsdatum vor dem Datum des notariellen Kaufvertrages liegen.

· Der Kreditantrag bzw. der Versicherungsantrag ist bereits unterzeichnet aber die Bau-/Umbaumaßnahme wurde noch nicht begonnen.

· Das Objekt wird privat genutzt und umfasst nicht mehr als vier Wohneinheiten (Selbstnutzung ist keine Voraussetzung).

· Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz.

· Die Bau-/Kaufsumme liegt unter 1 Mio Euro.

Alternativ ist eine vergleichbare Deckung nur noch bei der Arag im Premium Tarif zu erhalten.

Donnerstag, 8. März 2018 - 15:46 Uhr
Koi Absicherung - Unser Fachartikel in der AssCompact

Die Absicherung von Koi ist keine einfache Sache. Auch wir arbeiten noch daran, den aktuell möglichen Versicherungsschutz weiter auszubauen.

Einen Interview dazu ist nun in der Fachzeitschrift AssCompact erschienen.

Donnerstag, 8. März 2018 - 15:43 Uhr
Neuer Privatkundentarif der Gothaer

Mit Einführung des neuen Privatkundentarifs bietet die Gothaer nun in allen Produktlinien die Aufteilung in Basis für äußerst preisbewusste Kunden, Plus für den gehobenen Anspruch und Premium für den maximalen Versicherungsschutz bei gleichzeitige attraktiven Beiträgen.

Durch spezielle Bausteine können viele Versicherungen noch genauer an die Bedürfnisse der Kunden angepasst werden.


In der Wohngebäudeversicherung bietet die Gothaer ihren Kunden als erster Anbieter im Markt einen Schadenfreiheitsrabatt-Tarif mit sinkenden Beitragssätzen bei Schadenfreiheit, aber auch Rückstufung im Schadenfall. Gibt es keinen Vorschaden am Gebäude, ist sofort ein Einstieg in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse möglich – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Hauseigentümer können so bis zu 20 Prozent sparen. Darüber hinaus führt die Gothaer eine neue, lineare Gebäudealtersstaffel ein, durch die Prämien bis zu einem Gebäudealter von 32 Jahren im Vergleich zum vorherigen System deutlich sinken.

Unfallversicherung: vier Untergruppen für handwerkliche Berufe

„Highlight in der Unfallversicherung ist die Untergliederung der handwerklichen Berufe in vier Untergruppen“, sagt Jörg Kranz, Leiter des Produktmanagements für Privatkunden bei der Gothaer. Bislang gab es – egal ob Dachdecker oder Pförtner – nur eine Gefahrengruppe. Durch die feinere Unterteilung können sich nun beispielsweise Pförtner oder Bäcker, die in der neuen Gefahrengruppe 1 eingestuft sind, bis zu 30 Prozent günstiger absichern

PHV: Solider Grundschutz in der Sparoption oder Bestleistungsgarantie

„In der Privathaftpflichtversicherung gehen wir auf die zum Teil sehr unterschiedlichen Preisvorstellungen und Ansprüche der Verbraucher ein“, so Kranz. „Kunden haben künftig die Möglichkeit, aus einer großen Bandbreite von der budgetfreundlichen Sparoption bis zur Bestleistungs-Garantie in der Produktlinie Premium zu wählen.“ Das Versprechen: Sollte ein Mitbewerber im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Privatpersonen eine Leistung anbieten, die nicht in der Gothaer Privathaftpflicht Premium enthalten ist, übernimmt die Gothaer die Schadenregulierung. Die Sparoption im Basistarif Ausprägung ist wiederum ein Angebot für Kunden, die eine besonders budgetfreundliche Absicherung mit solidem Grundschutz suchen und bereit sind, kleinere Schäden selbst zu zahlen.

Hausratversicherung mit E-Bike-Kasko

In der Hausratversicherung trägt die Gothaer der zunehmenden Beliebtheit motorisierter Fahrräder Rechnung und bietet eine Kaskoversicherung für nicht versicherungspflichtige Pedelecs an, die für Unfall- und Sturzschäden, Vandalismus, Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden sowie Akkuverschleiß aufkommt – eine sinnvolle Ergänzung zur Fahrraddiebstahl-Versicherung.



Freitag, 2. Februar 2018 - 12:51 Uhr
Die FINANZAGENTUR in Zahlen

Was machen wir eigentlich den lieben langen Tag?...

Zum Jahresbeginn haben wir einmal nachgeforscht, mit was wir uns 2017 überhaupt so beschäftigt haben...

Wir haben 3.000 aktive Kunden mit insgesamt 8.000 Verträgen die wir betreuen.

In 2017 haben wir 17.000 Dokumente bearbeitet.

Davon waren 1.000 Briefe die wir geschrieben haben. E-Mails hatten einen Anteil von 4.000 Stück.

Unsere Kunden hatten 2017 350 Schäden die wir bearbeitet und Fragen beantwortet haben.

Wichtige Vorgänge wie Änderungen im Versicherungsschutz erhalten bei uns ein Ticket. Dieses Ticket wird erst geschlossen, wenn der Vorgang vollständig erledigt ist. In 2017 haben wir 1.400 dieser Tickets abgearbeitet.

Aktuell haben wir 50 "offene" Schäden die sich gerade bei uns in Bearbeitung befinden und bei denen wir z.B. auf die Zahlung des Versicherers oder auf die Einreichung von Rechnungen unserer Kunden warten.

Vielen Dank an dieser Stelle an alle Mitarbeiter in unserer Firma für den tollen Einsatz in 2017 und auch an unseren Softwarepartner IWM-Software ohne den wir eine solche Menge an Vorgängen niemals organisiert bekommen hätten.

Freitag, 2. Februar 2018 - 12:14 Uhr
Händlerhaftung bei Aus- und Einbaukosten von mangelhaften Sachen

Eine Gesetzesänderung zur Mängelhaftung verschärft zum 1. Januar 2018 die Haftung von Händlern. Zukünftig können auch Händlern im B2B-Bereich die Aus- und Einbaukosten von mangelhaften Sachen in Rechnung gestellt werden. Die erweiterte ProdukteHaftpflichtversicherung bietet ausreichenden
Versicherungsschutz.

Bereits 2011 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gesprochen, das Händler in die Pflicht nimmt Aus- und Einbaukosten von mangelhaft gelieferten Sachen zu übernehmen - auch ohne Verschulden. In dem Urteil
waren aber nur private Endverbraucher im Sinne des Verbraucherschutzes im Fokus. Nun hat der Gesetzgeber eine generelle Regelung gefunden, die auch im Business-to-Business-Bereich greift.

Der neue § 439 Abs. 3 BGB tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft:
Neben Verbrauchern steht nun auch Unternehmern ein verschuldensunabhängiger Anspruch auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten gegen den Verkäufer der mangelhaften Kaufsache zu.

Insbesondere Handwerker die auch als Händler (z.B. Verkauf Laminatboden) tätig sind, sollten einen genauen Blick auf ihre Betriebshaftpflicht werfen, ob darin eine ausreichende Produkthaftpflicht enthalten ist.

Donnerstag, 1. Februar 2018 - 15:56 Uhr
Wartung von Photovoltaikanlagen

In Gesprächen stellen wir immer häufiger fest, dass Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern selten bis nie gewartet bzw. überprüft werden.

Als Betreiber einer Solaranlage sind die meisten unserer Kunden aber Unternehmer und haben dadurch deutlich mehr Obliegenheiten als Privatpersonen.

Mittlerweile berichten auch immer mehr Zeitungen über die damit verbundenen Probleme.

Auf Nummer sicher kann man, neben der laufenden Wartung, nur mit einer Versicherung gehen, die auch bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung Leistungen erbringt.

Hierbei ist zu beachten, dass die meisten Versicherer in der Gebäude- oder Photovoltaikversicherung lediglich die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles abdecken, nicht aber die Obliegenheitsverletzung.

Außerdem sollte jede Photovoltaikanlage auch der entsprechenden Gebäudeversicherung als Gefahrerhöhung angezeigt werden. Die meisten Versicherer verlangen für die Gefahrerhöhung aktuell noch keinen Zuschlag, obwohl ein deutlich höheres Risiko bei Feuer besteht. Alleine durch die Dachabdeckung der Photovoltaikanlage werden in vielen Fällen bei einem Feuer die Löscharbeiten behindert, was zu einem größeren Schaden am Gebäude führt.

Dazu kommt noch die Tatsache, dass Brände immer häufiger durch schlecht gewartete Photovoltaikanlagen ausgelöst werden und damit die alleinige Ursache des Schadens sind.

Donnerstag, 18. Januar 2018 - 14:47 Uhr
Änderung der Überschüsse in der BU => Beiträge steigen

Einige Gesellschaften haben zum Jahreswechsel teilweise drastisch die Überschüsse in der BU abgesenkt.
Dadurch sind die Beiträge teilweise um 30% gestiegen.

Aber es gibt auch Gesellschaften, welche seit Jahren die Überschüsse seriös kalkulieren und keinen "Anpassungsbedarf" haben.

Für betroffene Kunden ist dies aber natürlich kein Trost. Daher können gesunde BU-Kunden die noch nicht all zu lange bei Ihrem aktuellen Anbieter sind, über einen Wechsel nachdenken.

Für betroffene Kunden haben nun einige Gesellschaften Sonderaktionen mit besonderen Konditionen oder vereinfachten Gesundheitsfragen für den Wechsel aufgelegt.

Dazu gehören z.B.

• LV 1871
• Nürnberger
• Stuttgarter
• Swiss Life
• Volkswohl Bund
• Continentale

Ein besonderer Blick lohnt sich auch auf die Canada Life zu werfen. Dieser Angelsächsische Versicherer kennt keinen Unterschied zwischen dem Bruttobeitrag und dem um die Überschüsse reduzierten Nettobeitrag. Somit sind hier die Beiträge auch in den nächsten Jahren sicher!



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