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Aktuelles

Dienstag, 17. September 2019 - 14:43 Uhr
Neue Typklassen in der KFZ Versicherung

Den aktuellen Zahlen zufolge bleibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung für fast drei Viertel bzw. rund 29,7 Millionen Autofahrer bei der Typklasse des Vorjahres. Rund 4,6 Millionen Autofahrer profitieren von besseren Typklassen, für knapp 6,5 Millionen gelten künftig höhere Einstufungen. Große Sprünge sind die Ausnahme, nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten. So verbessern sich etwa der VW T-Roc 1.5 TSI (Typ A1, seit 2017) und der Kia Stonic 1.2 (Typ YB, seit 2017) jeweils um vier Klassen, während sich der Honda Jazz Hybrid 1.4 (Typ GP1, 2011-2015) um drei und der Skoda Octavia 1.2 TSI (Typ 5E, seit 2012) um zwei Typklassen verschlechtern.

Beispiele für Veränderungen:
https://www.gdv.de/…/download-beispiele-fuer-typklassen-in-…

Erklärvideo:
https://www.youtube.com/watch?v=KQPuMxBxuYs

Dienstag, 25. Juni 2019 - 14:16 Uhr
Newsletter für Privatkunden

In unserem aktuellen Newsletter haben wir wieder verschiedene Themen für Sie zusammengefasst.

Diesmal geht es um die Absicherung von Kindern, E-Scooter und Selbständigkeit im Nebenerwerb.


Dienstag, 16. April 2019 - 15:06 Uhr
Stiftung Warentest: Zahnzusatz "ZAHN Prestige" wieder Nr. 1

Testsieger 2019: Zusatzversicherung Zahn Prestige


Die Stiftung Warentest verleiht der Zusatzversicherung Zahn Prestige die Bestnote „sehr gut“ (0,5). Der Tarif der Versicherungsgruppe die Bayerische schneidet unter den 234 getesteten Angeboten (Finanztest Ausgabe 5/2019) auch 2019 als Sieger ab.

Die Zusatzversicherung ZAHN der Bayerischen bietet jetzt Leistungen nach Ihren Wünschen zu günstigen Beiträgen:
• 3 Toptarife in den Varianten Smart, Komfort und Prestige
• Bis zu 100% Erstattung bei Zahnersatz und Zahnbehandlung
• Professionelle Zahnreinigung in jedem Tarif inklusive
• Kieferorthopädie und moderne Betäubungsmethoden im Tarif ZAHN Komfort und Prestige

Über obigen Link ist ein Onlineabschluss jederzeit möglich. Bei Fragen stehen wir wie immer gerne mit Rat und Tat zur Seite.




Mittwoch, 20. März 2019 - 14:53 Uhr
elektrische Oral-B Zahnbüste geschenkt bei Abschluss einer Zahnversicherung

Die Barmenia belohnt den Abschluss des Komfort Zahntarifs ZGu+ über den Onlinerechner mit einer elektrischen Zahnbürste von Oral-B.

Über obigen Link kann ganz einfach der Beitrag für den Tarif ZGu+ berechnet und abgeschlossen werden.

Die Zahnbürsten werden im Anschluss direkt von der Barmenia verschickt.

Die Leistungen des Tarifs ZGu+ überzeugen im Preis- / Leistungsvergleich:

Zahnersatz (Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate) mind. 85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen (inkl. der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Inlays und Kunststofffüllungen 85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen (abzügl. der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Zahnprophylaxe 85 % insgesamt bis zu 85 EUR je Kalenderjahr (z. B. für professionelle Zahnreinigung)

Wurzel- und Parodontosebehandlung 85 % wenn keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht

Aufbissschienen (Knirscher-Schienen) 85 % wenn keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht

Akupunktur 85 % der Kosten für Akupunktur zur Schmerztherapie oder Anästhesie (im Rahmen der genannten Leistungen)

Freitag, 1. März 2019 - 12:10 Uhr
Newsletter Privatkunden März 2019

Unser aktueller Newsletter zu Infos über E-Bikes, Patientenverfügung und Haustieren ist online!

Verfügbar als PDF:

https://finanzagentur-beyer.de/assets/plugindata/poola/NewsletterPrivatkundenMaerz.pdf

oder als Website:

http://finanzagentur-beyer.de/themen/newsletter

Mittwoch, 9. Januar 2019 - 09:15 Uhr
Newsletter Privatkunden Januar 2019

Unser aktueller Newsletter für Privatkunden ist online als PDF unter o.g. Link oder als Website unter:

http://finanzagentur-beyer.de/themen/newsletter

Themen diesmal sind u.a. Recht haben und Recht bekommen, Risiken beim Skifahren und Zahnspange - zahlt die Kasse.


Dienstag, 4. Dezember 2018 - 16:11 Uhr
Überschüsse bei Rentenversicherungen steigen wieder!

In den letzten Jahren mussten die Versicherer jährlich die Überschüsse für das folgende Jahr aufgrund der niedrigen Verzinsung am Kapitalmarkt nach unten korrigieren.

Daher waren wir schon froh, als uns in den letzten Tagen immer mehr Nachrichten von Versicherern erreichten, welche für kommendes Jahr nun unveränderte Überschusssätze angekündigt haben.

Die Talsohle schien erreicht worden zu sein.

Umso mehr freuen wir uns über die Mitteilung der Ideal. Hier ist die Talsohle offenbar bereits durchschritten. Für 2019 erhöht der Versicherer die laufende Überschussbeteiligung um 0,3 % auf 3,3%. Dazu kommt noch der Schlussüberschuss von 0,7% und ggf. Beteiligungen an den Bewertungsreserven.


Montag, 3. September 2018 - 16:03 Uhr
Newsletter September für Privatkunden

Unser Newsletter September für Privatkunden ist da.

Von Wohnrechten und Pflege bis zur Drohne gehen dieses mal die Themen.

https://finanzagentur-beyer.de/assets/plugindata/poola/Newsletter_privat_09_2018.pdf


Dienstag, 3. Juli 2018 - 11:22 Uhr
Schreckgespenst DSGVO? – von Datenschutz und Versicherungen

Die DSGVO ist nun bereits seit über einem Monat in Kraft und obwohl die große Welle an Abmahnungen und ähnlichen Problemen bislang ausblieb, werden Kollegen noch immer regelmäßig angefragt, ob man sich hier nicht dagegen versichern kann. Eine gute Frage eigentlich. Kann man? Kann man nicht? Zumindest gibt es neue Produkte, die sich gezielt mit diesem Thema befassen.


Das große Damoklesschwert, das Kunden – zurecht – über ihren Häuptern sehen, besteht natürlich in den Strafen, die bei einem Verstoß verhängt werden können. Daher ist es sicher das sinnvollste, wenn wir uns erst einmal bewusst machen, welche Geldforderungen durch Datenschutzverstöße überhaupt entstehen können. Da hätten wir:
•die bereits angesprochenen Geldstrafen
•Kosten einer Abmahnung, die einen „versierte Anwälte“ bescheren können
•konkrete Schadenersatzforderungen eines Geschädigten.

Das sind also mindestens drei mögliche Flanken, von denen Gefahr droht. Das dürfte die Verunsicherung nicht eben kleiner machen.

In mancher Versicherungsproduktschmiede hat man sich dieser Verunsicherung angenommen und spezielle Produktlösungen entwickelt bzw. Produkte entsprechend erweitert. Bewusst möchten wir hier den Bereich der Betriebshaftpflicht ausklammern, der – unabhängig vom Anbieter – schon seit Jahren Lösungen für Vermögensschäden, die aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften resultieren, bietet. Diese konkreten Drittschäden sind daher wohl das kleinste Problem.



Was gibt es da Neues und von wem?

Da die DSGVO ein rechtliches Thema ist, überrascht es sicherlich wenig, dass sich ein Rechtsschutzversicherer des Themas angenommen hat.

JurData ist ein neues Produkt des Roland Rechtsschutzes. Mit JurData erhalten Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine und Vermieter eine kostengünstige rechtliche Absicherungsmöglichkeit, die auf die neuen Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung optimal abgestimmt ist. JurData kann als Stand-alone-Lösung oder als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Firmen- oder Universal-Straf-Rechtsschutz genutzt werden. JurData bündelt die wichtigsten Leistungen für rechtliche Konflikte rund um das Thema Datenschutz. So bietet beispielsweise der enthaltene Daten- und Verwaltungs-Rechtsschutz juristische Unterstützung, wenn das Unternehmen bezichtigt wird, unerlaubt Kundendaten weitergegeben zu haben. Der enthaltene Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wiederum bietet einen Kostenschutz in Bußgeld- und Strafverfahren, wenn es um Pflichtverletzungen aus Datenschutzbestimmungen geht. Der zusätzlich enthaltene Deckungsklage-Rechtsschutz für eine bestehende Cyber-Police rundet das Produkt ab. Er bietet einen Kostenschutz bei einer Klage gegen Cyber-Versicherer, wenn diese die vereinbarte Leistung versagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Produktseite des Versicherers.

Die VOV bietet seit Kurzem einen speziellen Schutz: Datenschutz Aktiv. Unternehmenslenker gehen bei einem zu laxen Umgang mit den neuen Regeln des Datenschutzes ein hohes Risiko ein, da sie auch bei einer solchen Pflichtverletzung persönlich für die Schäden haften müssen, die sie ihrem Unternehmen zufügen. Auch interne Datenschutzbeauftragte können unter Umständen persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, falls personenbezogene Daten nicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen verarbeitet werden. Der neue Tarif der VOV springt für die Schadenersatzforderungen ein, die entstehen können. Da im Alltag die meisten Fehler passieren – zumeist von Mitarbeitern, die durch ihre Aufgaben selbst nicht so dicht am Datenschutz angesiedelt sind – ist es unverzichtbar, Belegschaften möglichst gut auf die Herausforderungen des Datenschutzes vorzubereiten. Auch hier bietet das neue Produkt der VOV ein interessantes Goodie! Damit sich die Firmen davor besser schützen können, erhalten die Mitarbeiter mit der Versicherung exklusiv Zugang auf ein E-Learning Portal. Gemeinsam mit dem Berliner Technologie-Start-up Perseus bietet die VOV online Erklärvideos für die Arbeit mit personenbezogenen Daten an sowie einen Datenschutzführerschein, den jeder Mitarbeiter absolvieren kann. Auch die VOV bietet Ihnen auf einer Produktseite weitere Informationen.

Gibt's hier auch ein Sonderkonzept von uns?

Jaaa! Wir haben natürlich auch versucht, an passender Stelle eine Lösung zu integrieren, die unseren Kunden hilft. In unserem D & O-Deckungskonzept mit Markel konnten wir eine Regelung zu Datenschutzverstößen vereinbaren:

Der Versicherer gewährt den versicherten Personen Versicherungsschutz für die Übernahme der Abwehrkosten, wenn gegen eine versicherte Person ein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen der Verletzung anwendbarer datenschutzrechtlicher Bestimmungen eingeleitet und mit einer Pflichtverletzung bei der versicherten Tätigkeit begründet wird. Die Übernahme der Abwehrkosten erfolgt nur, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist oder der Eintritt eines Versicherungsfalls wahrscheinlich ist. Liegt ein fahrlässiger Verstoß gegen den Datenschutz vor, umfasst der Versicherungsschutz auch verhängte Straf- oder Bußgelder gegen versicherte Personen, soweit diese nach geltendem Recht versicherbar sind.

Das ist doch schon mal alles nicht uninteressant, finden Sie nicht auch? Welche Wellen die DSGVO noch schlagen wird, ist aktuell überhaupt noch nicht abzusehen – für niemanden! Kunden sollten daher kein Risiko eingehen, das sie vielleicht mit ein paar Euro in der Auswirkung hätten auffangen können.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!

Mittwoch, 20. Juni 2018 - 11:22 Uhr
Liveberatung - unser digitales Beratungsangebot

Ab sofort bieten wir unseren Kunden eine Videoberatung an. Dabei können wir Ihnen per Videoübertragung auch komplexe Versicherungsdinge erklären.

In der Liveberatung können wir unsere Kamera aktivieren, so dass auch unsere Kunden uns sehen können. Gleichzeitig können wir auch unseren Bildschirm einblenden um mit dem Kunden zusammen z.B. Leistungsvergleiche oder Anträge mit Gesundheitsfragen zu besprechen oder Angebote zu berechnen.

Ein Vorteil unserer Liveberatung ist, dass dafür im Gegensatz zu anderen Systemen keinerlei Programme oder Apps installiert werden müssen. Ein Browser wie Chrome, Mozilla, Firefox oder Safari reicht aus um die Übertragung auf jedem Handy, Tablet oder PC zu starten.

Der Kunde kann dabei wählen, ob auch er gesehen und ggf. gehört werden will, oder die Kommunikation lieber per Telefon oder Chat erfolgen soll.

Wie bei einer persönlichen Beratung auch, nehmen wir uns für den Termin ausreichend Zeit. Daher sind wir nicht dauernd "live" sondern stimmen unseren Beratungstermin im Vorfeld ab.

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