Aktuelles
Donnerstag, 23. November 2017 - 11:50 Uhr
Newsletter für Privatkunden - November 2017
Unser aktueller Newsletter für Privatkunden beschäftigt sich mit den Themen Riester & Rürup Rente, Infos zu Winterreifen sowie zu Einbrüchen speziell in der Herbstzeit.
Der Newsletter steht unter obigen Link als PDF zur Verfügung oder auch als Online-Version unter dem folgenden Link:
http://newsletter.finanzagentur-beyer.de/
Mittwoch, 18. Oktober 2017 - 09:37 Uhr
Infos zu Wasserschäden und Einbrüchen in der Region
Die Axa bietet mit dem Portal givedataback.axa einen interessanten Einblick in die Verteilung der Schäden zu Einbrüchen und Wasserschäden.
Auf Wunsch können auch die genauen Zahlen zu durchschnittlichen Schäden und Maximalschaden in der eigenen Region angezeigt werden.
Ebenfalls sind Daten z.B. aus Frankreich oder Italien enthalten.
Da es sich nur um die Daten der AXA handelt und die Werte aller anderen Versicherer fehlen, ist das Ergebnis jedoch nicht als repräsentativ anzusehen.
Dienstag, 26. September 2017 - 17:23 Uhr
Neuigkeiten zur betrieblichen Altersversorgung - Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Viel wurde über das Betriebsrentenstärkungsgesetz diskutiert. Jetzt steht es vor der Tür und alle Betriebe sollten sich einmal mit den Änderungen auseinandersetzen.
Der Gesetzgeber versucht mit diesem Gesetz die betriebliche Altersvorsorge zu stärken und auch die Firmen verstärkt in die Pflicht zu nehmen.
Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Zukünftig darf der Arbeitgeber die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge auch nicht mehr einfach behalten, sondern muss dem Arbeitnehmer einen Zuschuss von mindestens 15% zahlen.
Weitere Details sind in unserem Newsletter zu finden!
Donnerstag, 7. September 2017 - 17:15 Uhr
Ab sofort auch alle Vertragsdokumente in der App
Mit dem aktuellen Update haben wir nun auch die Möglichkeit, alle bei uns im Vertag hinterlegten Dokumente wie Angebot, Antrag, Schriftwechsel, Policen, Beitragsrechnungen, Steuerbescheinigungen für die Nutzung in der App freizugeben.
Auf Wunsch haben Sie damit jederzeit Zugriff auf Ihre Versicherungsunterlagen.
Melden Sie sich einfach für unsere App an und wir stellen Ihnen alle Unterlagen online bereit!
Mittwoch, 2. August 2017 - 09:36 Uhr
Rechtsschutzfälle aus der Praxis für Gewerbe - "Die verstimmte Gitarre"
Gerhard B. hat ein kleines, aber feines Musikgeschäft und verkauft Musikinstrumente aller Art. Sein Sachverstand ist weitläufig bekannt und gefragt. Eines Tages kommt Konstantin U. ins Geschäft und möchte eine ganz bestimmte, teure Gitarre kaufen. Nach ein paar gekonnten Riffs wird man sich einig, Konstantin U. bezahlt und nimmt die Gitarre gleich mit.
Nach einiger Zeit kommt Konstantin U. wieder ins Musikgeschäft. Die Gitarre sei ständig verstimmt, egal was er macht. Er will diese Gitarre nun zurückgeben und seine 8.000,- wieder haben. Gerhard B. probiert die Gitarre aus. Er kann aber nichts feststellen auch nach längerem Spielen nicht. Konstantin U. behauptet, er habe das absolute Gehör und Gerhard B. würde die falschen Töne einfach nicht hören. Er wolle jetzt endlich den Kaufpreis zurück. Gerhard B. versucht es nochmal im Guten. Konstantin U. verlässt jedoch wutentbrannt das Geschäft.
Kurze Zeit später erhält Gerhard B. Post vom Anwalt. Dieser macht den Rücktritt vom Kaufvertrag sowie hilfsweise den Widerruf des Kaufvertrages geltend. Der Kaufpreis in Höhe von 8.000,- sei natürlich komplett zu erstatten. Gerhard B. ist ratlos und ruft bei seiner AUXILIA-Rechtsschutzversicherung an. Dort wird ihm eine telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt vermittelt. Dieser erklärt Gerhard B., dass Konstantin U. den Kaufvertrag nicht widerrufen könne. Gerhard B. sei ja kein Onlinehändler und die Gitarre wurde ganz normal im Laden gekauft. Da die Gitarre ohne Mangel ist, besteht auch keine Berechtigung zum Rücktritt. Zudem hätte Gerhard B., wenn ein Mangel überhaupt vorläge, erstmal das Recht zur Nachbesserung. Gerhard B. schreibt dies dem Anwalt seines Kunden. Er hofft, die Sache so vom Tisch zu bekommen.
Doch nach ein paar Wochen erhält Gerhard B. Post vom Gericht. Konstantin U. hat Klage eingereicht. Gerhard B. beauftragt einen von der AUXILIA empfohlenen Rechtsanwalt. Dieser legt in der Klageerwiderung nochmals alles dar. Ein Sachverständiger prüft außerdem die Gitarre und kommt zu dem Ergebnis, dass diese einwandfrei ist. Das Gericht weist die Klage daraufhin ab. Doch das Thema ist damit immer noch nicht ausgestanden, Konstantin U. geht in Berufung. Nun reicht es auch der Justiz, Konstantin U. erleidet erneut eine herbe Niederlage.
Die Kosten des Rechtsstreits belaufen sich auf insgesamt fast 7.000,- . Den Kostenanteil von Gerhard B. hatte die AUXILIA bereits bezahlt Konstantin U. muss nun auch diesen übernehmen.
Hintergrund
Dieser Fall ist über den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz versichert. Diesen bieten wir für eine Reihe von Betriebsarten mit unseren Produkten JURSTUDIO, JURHOGA sowie für das hier aufgeführte Beispiel JURSHOP an.
Donnerstag, 27. Juli 2017 - 11:44 Uhr
Hasen retten sich auf Schafrücken
So kann Hochwasserschutz auch aussehen.
Wie die diverse Medien berichten (oben Link zur Mittelbayerischen) haben sich die Hasen auf den Rücken der Schafe gerettet.
Für Hauser gibt es dagegen die Elementarschadenversicherung.
Freitag, 7. Juli 2017 - 16:16 Uhr
Unsere digitale Versicherungsordner App ist da!
Heute starten wir mit unserer Kunden-App für die digitale Verwaltung von Versicherungen.
Alle Verträge die durch uns betreut werden, erhalten unsere Kunden übersichtlich in der App angezeigt.
Damit ist aber nur der erste Schritt getan. Wir werden die App laufend ausbauen und erweitern.
In wenigen Wochen werden wir zu den Verträgen auch die entsprechenden Dokumente wie Versicherungsschein, Angebote, Beitragsrechnungen usw. anzeigen können.
Interesse an der App? Eine kurze Mail an uns genügt und wir schalten Sie frei!
Montag, 3. Juli 2017 - 16:07 Uhr
Jetzt als Schüler noch schnell die günstigere Berufsgruppe in der BU sichern!
Gerade für Azubis im Handwerk wird eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung schnell zu einer teuren Angelegenheit.
Die Swiss Life bietet aktuell noch allen Schülern einen BU Abschluss mit der günstigeren Berufsgruppe an.
Mit Beginn der Ausbildung und während des gesamten Berufslebens bleibt der günstigere Schülerbeitrag erhalten!
Wird durch Weiterbildung oder Studium eine günstigere Berufsgruppe erreicht, so erfolgt eine Reduzierung des Beitrags.
kurz gesagt:
=> günstiger immer, teurer nimmer...
Auch die Möglichkeit den BU Vertrag auf 5 Monatsbeitrag bei 70% Leistung für die Dauer einer Vollzeitweiterbildung (max. 36 Monate) zu reduzieren ist ein absolutes Highlight. Die Erhöhung auf den vollen Schutz nach Abschluss der Weiterbildung erfolgt natürlich wieder ohne Gesundheitsprüfung!
Dienstag, 6. Juni 2017 - 16:26 Uhr
Newsletter für Firmenkunden
Unser Newsletter für Firmenkunden ist da. Die Themen diesmal:
- D&O
- Betriebsbeschreibung in der Betriebshaftpflicht
- Einsatz von Mitarbeitern im Ausland
Mittwoch, 3. Mai 2017 - 13:05 Uhr
Auf einmal ungewollt "Promi"
Susanne F. ist begeisterte Social Media-Nutzerin. Regelmäßig stellt sie Fotos von sich und ihren Freunden online. Toll, dass die ganze Welt an ihrem Leben teilnehmen kann! Manchmal gibt es auch seltsame Kommentare, aber das stört Susanne F. nicht weiter. Das gehört halt dazu.
Doch in letzter Zeit ist ein hartnäckiger Nörgler unter ihren Followern. Verzauberter Prinz 82 äußert sich sehr abschätzig über Susannes neueste Fotos. Nach ein paar Wochen verschärfen sich diese miesen Kommentare sie werden richtiggehend beleidigend. Susanne F. wundert sich auch, weshalb sie auf der Straße nun öfter seltsam angeschaut wird und Jugendliche sich lachend wegdrehen. Eine ältere Dame hat ihr sogar ohne einen ersichtlichen Grund laut "pfui" zugerufen.
Nachdem die Merkwürdigkeiten noch ein paar Tage weitergehen, erfährt Susanne F. von Freunden schockierendes: Es sind Bilder von ihr in eindeutigen Posen im Netz und mit zweideutigen Kommentaren versehen. Sogar ihr Name und ihre Wohngegend sind genannt.
Susanne F. recherchiert jetzt und stößt auf unglaubliche Dinge: Jemand hat mehrere Fotomontagen mit ihrem Gesicht aus Fotos von ihrem Social Media-Account angefertigt! Sie ist fassungslos: "Das kann doch nicht wahr sein, sowas passiert doch sonst nur Promis!"
Ein guter Freund berichtet Susanne F. auch, dass in letzter Zeit immer derselbe komische Typ in ihrer Nähe herumlungert und sie mit Blicken verfolgt. Jetzt reicht es Susanne F., sie erstattet Anzeige. Nach polizeilichen Ermittlungen handelt es sich bei dem Verdächtigen um Holger G. Auf seinem Tablet haben die Ermittler eindeutige Beweise für die Fotomontagen entdeckt.
Susanne F. ruft bei ihrer Rechtsschutzversicherung an und fragt um Rat. Die AUXILIA empfiehlt ihr einen spezialisierten Anwalt. Dieser geht gegen Holger G. vor. Er soll die Bilder schnellstmöglich entfernen und weitere Veröffentlichungen unterlassen. Außerdem verlangt Susanne F. Schmerzensgeld in Höhe von 35.000,- wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Vor dem Landgericht bekommt Susanne F. in erster Instanz Recht. Holger G. legt jedoch Berufung gegen dieses Urteil ein. Auch das Oberlandesgericht (OLG) gibt Susanne F. grundsätzlich Recht, reduziert jedoch das Schmerzensgeld auf 20.000,- .
Insgesamt sind für diesen Rechtsstreit Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von knapp 17.000,- angefallen. Susanne F. muss hiervon rund 6.500,- selbst zahlen. Diese übernimmt die AUXILIA für sie.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Internet-Rechtsschutz in allen Produkten unseres aktuellen Tarifes versichert, die den Privat-Bereich beinhalten.