Aktuelles
Donnerstag, 6. April 2017 - 17:51 Uhr
Wem gehört eigentlich der DAX?
Deutschland und seine Wirtschaft stehen gut im Futter. Die Kurse an den Aktienmärkten sehen durchweg positiv aus.
Für Anleger waren in den letzten Jahren gute Gewinne mit dem Dax zu erzielen.
Die Wertschöpfung welche wir in Deutschland erzielen, zeichnet sich im Dax ab. Leider kommt bei den Bürgern meist wenig davon an, was große Unternehmen in Deutschland erwirtschaften.
Denn der Dax ist fest in ausländischer Hand. Lediglich rund 20% werden von Deutschen gehalten.
In Zeiten einer durch die EZB angestrebten Inflation von 2% und einer sicher garantierten Verzinsung von 0,xx% sollte durchaus auch in Deutschland darüber nachgedacht werden, ob die festverzinsliche Anlage noch die beste Wahl ist, oder ob man vielleicht doch über Aktien, Fonds oder fondsgebundenen Rentenversicherungen am Ertrag der deutschen Wirtschaft besser profitieren kann.
80% der Dax-Erträge bleiben aktuell nicht bei uns im Lande. Der Deutsche war noch nie ein wirklicher Aktien-Fan, aber können wir uns dies in der heutigen Niedrigzinsumgebung noch leisten?
Wie wollen junge Leute heute sparen und Geld profitabel für die Rente anlegen? Wir beraten gerne!
Donnerstag, 6. April 2017 - 17:40 Uhr
Ü100 - Acht über Hundertjährige und ihre Lebenswelt
Wir werden immer älter. Einen Einblick liefert ein neuer Kinofilm:
https://www.kinoheld.de/film/ue100-der-film
... und wie sieht es mit der Rente aus? Reicht das Ersparte auch bis 100? Eine private Rentenversicherung zahlt garantiert lebenslänglich. Gut wer eine hat und über 100 wird...
Freitag, 17. März 2017 - 15:26 Uhr
Newsletter Privatkunden März 2017
In unserem aktuellen Newsletter geht es um die Themen Krankheit im Urlaub, Krebs und die aktuellen Versicherungskennzeichen für Mofas und 50er Roller. Viel Spaß!
Donnerstag, 9. Februar 2017 - 13:13 Uhr
Kosten für Pflegeheime
Zum Jahreswechsel wurde die gesetzliche Pflegeversicherung umfassend geändert. Statt 3 Pflegestufen kennt das Gesetz nun 5 Pflegegrade.
Gerade bei Unterbringung im Heim bleiben häufig auch nach Abzug der gesetzlichen Pflegeversicherung erhebliche Kosten übrig, die privat bezahlt oder über eine private Pflegeversicherung gedeckt werden müssen. Kann der Betroffene die Kosten nicht bezahlen, werden die Kinder in die Haftung genommen.
Die AOK bietet unter www.aok-pflegeheimnavigator.de eine umfassende Übersicht der verbleibenden Kosten für die Pflegeheime in der Umgebung.
Eine private Vorsorge für den Pflegefall ist auch nach der Pflegereform unbedingt erforderlich. Wir beraten Sie gerne!
Donnerstag, 9. Februar 2017 - 13:04 Uhr
Drohnenverordnung vom 19.01.2017 des BMVI
Am 19. Januar 2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die neue Drohnenverordnung erlassen. An der bestehenden Versicherungspflicht hat sich nichts geändert.
Einteilung in Gewichtsklassen:
• Drohnen und Flugmodelle mit einem Gewicht von mehr als 0,25 kg müssen mit Namen und Anschrift
des Besitzers gekennzeichnet sein.
• Besitzer von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von mehr als 2,0 kg müssen zusätzlich
besondere Kenntnisse nachweisen. Dieser Nachweis kann durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt
anerkannte Stelle oder durch einen Luftsportverband erstellt werden.
• Besitzer von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von mehr als 5,0 kg
benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.
Vorschriften unabhängig vom Gewicht:
• Drohnen und Modellflugzeuge müssen stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.
• Eine Flughöhe unter 100 m ist einzuhalten.
• Verboten ist der Betrieb von Drohnen und Modellflugzeugen in und über sensiblen Bereichen
(bspw. Einsatzorte der Polizei, Hauptverkehrswegen, etc.).
• Verboten ist auch der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht
von mehr als 0,25 kg über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt
(unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,
zu übertragen oder aufzuzeichnen.
Quelle:Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Berlin
Dienstag, 17. Januar 2017 - 15:02 Uhr
Newsletter Privatkunden Januar 2017
Unser aktueller Newsletter für Privatkunden beschäftigt sich u.a. mit den Themen Elementarschäden und Pflegevorsorge.
Schauen Sie doch einfach einmal rein...
Montag, 16. Januar 2017 - 17:25 Uhr
Zahnzusatzversicherung – Auf die Details kommt’s an!
Die Leistung der GKV im Zahnbereich ist ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich –
also weder ästhetisch noch hochwertig. Deshalb ist eine private Zahnzusatzversicherung
sinnvoll. Aber was ist notwendig und sollte versichert sein?
Nähere Infos in der PDF unter obigen Link!
Mittwoch, 4. Januar 2017 - 09:20 Uhr
Axa Aktion - 30% Nachlass auf Privathaftpflicht und Hausrat
Mit der AXA können wir Ihnen aktuell ein besonders gutes Preis / Leistungsverhältnis bieten.
Mit dem Aktionscode 006548 erhalten Sie dauerhaft 30% Nachlass z.B. auf die Privathaftpflicht oder die Hausratversicherung.
Bei den Box-Flex Tarifen der Axa handelt es sich um sehr leistungsstarke Versicherungen, insbesondere inkl. dem Premium Paket welches wir unbedingt empfehlen. Daher verwundert es auch kaum, dass Axa mit diesen Tarifen bereits mehrmals als Testsieger aus Versicherungsvergleichen hervorgegangen ist.
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Mittwoch, 30. November 2016 - 14:16 Uhr
Drohnen - in fast jedem Kinderzimmer zu finden, aber selten versichert
Drohnen werden immer beliebter. Auch zu Weihnachten wird bei vielen Familien unter dem Weihnachtsbaum eine Drohne zu finden sein.
Innerhalb der nächsten vier Jahre soll die private Nutzung von ferngesteuerten Drohnen auf mehr als das Doppelte ansteigen. Davon geht zumindest die Deutsche Flugsicherung (DFS) aus.
Nicht versicherungspflichtige Flugmodelle sind schon seit vielen Jahren in den meisten Privathaftpflichtversicherungen mitversichert.
Nicht beachtet wird dabei eine schon vor einigen Jahren durchgeführte Gesetzesänderung, nach der mittlerweile jedes Flugmodell versicherungspflichtig ist. Faktisch besteht dadurch in kaum einer Privathaftpflicht Versicherungsschutz für Schäden die der Nachwuchs mit seinem Spielzeug an fremden Eigentum anrichtet.
Versicherungsschutz für Flugmodelle bieten nur wenige Versicherer in den aktuellen Tarifen an. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist damit vor dem ersten Flugversuch mit dem Weihnachtsgeschenk in jedem Fall zu empfehlen.
Für alle Flugmodelle über 50 Gramm kommen aufgrund der zunehmenden Beliebtheit in Zukunft weitere Einschränkungen zu. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant, bald für derartige Drohnen eine Kennzeichnungspflicht einzuführen. Dabei ist es unerheblich, ob diese privat oder gewerblich genutzt werden.
Privathaftpflichtversicherungen inkl. Versicherungsschutz für Spielzeugdrohnen bieten wir gerne an.
Mittwoch, 30. November 2016 - 14:05 Uhr
Rechtsschutzfälle aus der Praxis - Vereinsrechtsschutz
Jubiläum mit Hindernissen
Zum 70-jährigen Bestehen plant der traditionsreiche Fischereiverein F e.V. auf seinem Privatgrundstück einen ganz besonderen Tag der offenen Tür. Aus diesem Anlass soll alles noch größer, besser und schöner werden als in den Jahren davor.
So können sich interessierte Besucher nicht nur über den Verein und seine Tätigkeit informieren, sondern auch über das neueste Angelequipment und die unterschiedlichen regionalen Fische. Natürlich sollen auch wieder frische Fische und leckere Fischbrötchen verkauft werden.
Der Vereinsvorsitzende Klaus B. schaltet dazu auch Anzeigen und sogar eine Werbung bei einem regionalen Radiosender. Eine entsprechende Genehmigung für die Veranstaltung mit vorübergehender Gaststättenerlaubnis hat der Verein beantragt.
Ein paar Wochen vor dem großen Fest erhält der Vereinsvorsitzende Klaus B. Post vom Ordnungsamt. Darin versagt die Behörde völlig überraschend die Erlaubnis für die Jubiläumsveranstaltung mit der Begründung: Es fehle ein Sicherheitskonzept!
Klaus B. wird kreidebleich. Das schöne Fest! Die vielen erwarteten Besucher! Das kann doch jetzt nicht alles den Bach runtergehen! Und überhaupt, was soll das mit dem Sicherheitskonzept? Das wurde ja bei den bisherigen Veranstaltungen auch noch nie verlangt.
Der Verein beauftragt einen Rechtsanwalt. Da das Fest bald stattfindet, leitet dieser auch sofort ein Eilverfahren ein. Letztendlich wird anschließend eine Einigung erzielt und das Fest kann – mit leichten Modifizierungen in Hinblick auf die Sicherheit – wie geplant stattfinden. Im Verein herrscht große Erleichterung. Auch darüber, dass die angesichts der Ausgaben für das Fest ohnehin schon klamme Vereinskasse nicht noch mit den Kosten des Rechtsstreits belastet werden muss. Diese Kosten in Höhe von über 2.000,- € übernimmt die AUXILIA Rechtsschutzversicherung für den Verein.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Verwaltungs-Rechtsschutz in unseren Produkten JURVEREIN oder Rechtsschutz für Vereine versichert.