Aktuelles
Donnerstag, 28. April 2016 - 15:26 Uhr
Rechtsschutzfälle aus der Praxis - Pech ohne Ende
Anneliese P. freute sich schon länger auf ihren Urlaub im sonnigen Süden. Doch wenige Tage nach ihrer Ankunft zieht sie sich bei einem Unfall während eines Ausfluges mehrere Rippenbrüche zu und muss noch vor Ort operiert werden. Nach einigen Wochen im Krankenhaus am Urlaubsort wird sie für den sicheren Heimtransport auf einer Bahre speziell fixiert.
Nach der sofortigen Einlieferung in ein heimisches Krankenhaus stellen die behandelnden Ärzte fest, dass ein im Krankenhaus am Urlaubsort eingefügtes Implantat eine falsche Lage hat. Dies müsse durch einen Routineeingriff korrigiert werden. Das alte Implantat wird entfernt, ein neues eingesetzt und eine neuerliche Fixierung vorgenommen.
Doch der Gesundheitszustand von Anneliese P. verbessert sich danach keineswegs. Die Schmerzen lassen nicht nach und sie kann weder aufrecht stehen noch sitzen. Sie konsultiert daraufhin weitere Ärzte. Zwei dieser Ärzte äußern den Verdacht, dass das Implantat für Anneliese P. ungeeignet sei, ferner sei die neuerliche Fixierung auch falsch durchgeführt.
Anneliese P. beauftragt einen Anwalt. Dieser macht Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen der fehlerhaften Anschlussbehandlung in Deutschland geltend. Die geltend gemachten Forderungen, u.a. in Form eines Haushaltsführungsschadens und Verdienstausfall, summieren sich auf fast 150.000,- €.
Da sich die Gegenseite weigert, die Kosten zu tragen, muss nun Klage erhoben werden. Ein Sachverständiger wird vom Gericht zur Klärung der komplizierten medizinischen Fragen beauftragt. Da aber auch dies nicht zu einer vollständigen Klärung führt, schlägt das Gericht letztlich einen Vergleich vor. Anneliese P. bekommt dabei 100.000,- € zugesprochen.
Da Frau P. ihre Gesamtforderung nicht vollständig durchsetzen konnte, muss sie einen Teil der Kosten in Höhe von fast 8.000 ,- € selbst tragen.
Diese Kosten übernimmt nun ihre AUXILIA Rechtsschutzversicherung.
Hintergrund
Die hier betroffene Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im privaten Bereich ist in allen Produkten enthalten, die den privaten Bereich absichern.
Freitag, 8. April 2016 - 13:39 Uhr
ERGO Premium BU 5 Sterne Bestnote
Die Ergo Versicherung ist mit einer neuen, selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung in den Markt gestartet.
Die Leistungen liegen hierbei auf hohem Niveau was die Auszeichnungen mit Bestnoten bei Morgen&Morgen sowie Franke&Bornberg zeigen.
Für viele Berufe bietet die neue BU ein unschlagbares Preis-/ Leistungsverhältnis. Ob Ihr Beruf auch dazu zählt prüfen wir gerne mit einem individuellen Angebot. Andernfalls bieten wir gerne auch Alternativen anderer Versicherer an.
Die Bedingungen der ERGO Premium BU bieten besten Schutz für nahezu alle Berufe. Lediglich für Beamte und Schüler sind die Bedingungen der neuen Premium BU nicht ganz optimal.
Montag, 14. März 2016 - 15:57 Uhr
Newsletter für Privatkunden März
In unserem Newsletter im März geht es heute um Absicherung der Arbeitskraft und um Fallstricken in der Gebäudeversicherung wenn Flüchtlinge untergebracht werden!
Montag, 7. März 2016 - 13:31 Uhr
Bester Schutz für Kinder und Enkel
Mit dem TIP TOP Tabaluga Schutz bietet die Universa ein sehr individuelles und umfangreiches Versicherungsprodukt zur Absicherung von Kindern.
Gerade bei Großeltern wird Tabaluga immer beliebter um für die Enkel vorzusorgen.
Tabaluga kann in den drei vorgegebenen Kombinationen Basis, Komfort und Premium, sowie in einer freien Zusammenstellung abgeschlossen werden.
Der mögliche Schutz deckt alle erdenklichen Bereiche ab wie sparen fürs Alter oder auch Führerschein, Chefarzt und Zweibettzimmer, Pflegeversorgung, Zahnersatz, alternative Heilmethoden, Unfallabsicherung uvm.
Weitere Infos sind im Flyer über obigen Link zu finden!
Freitag, 5. Februar 2016 - 14:23 Uhr
Rechtsschutzfälle aus der Praxis - Schlechte Nachrichten im Briefkasten
Christa F. sucht gerade ihr Outfit für den bevorstehenden Theaterbesuch aus, als ihr Mann Hubert einen Brief von Robert M. öffnet. Hubert schwant Böses, denn der Absender Robert M. ist der Vermieter.
Kündigung wegen Eigenbedarf! Hubert muss sich erst einmal setzen.
Seine Frau eilt zu ihm und liest das Schreiben: Der Sohn des Vermieters hat bisher in einer anderen Stadt studiert, nun tritt er aber seine erste Arbeitsstelle hier in der Stadt an und will mit seiner Lebensgefährtin daher in die Wohnung der Eheleute F. einziehen.
Der Schock bei Christa und Hubert F. sitzt tief. Sie wohnen schon lange in der Wohnung und kennen daher sehr viele Leute in der näheren Umgebung.
Sie beschließen, einen Anwalt einzuschalten und rufen bei ihrer Rechtsschutzversicherung an. Nach Schilderung des Falles wird ihnen von der AUXILIA ein Anwalt für ein erstes Beratungsgespräch genannt.
Als Christa und Hubert sich auf den Weg machen, läuft ihnen die stets gut informierte Nachbarin Frau N. über den Weg. Diese ist ganz verwundert über die Geschichte – hat ihr doch der Sohn von Robert M. erst vor ein paar Tagen erzählt, dass er nach einem kurzen Praktikum in der Stadt, seinen ersten richtigen Job in London antreten werde.
Mit dieser Neuigkeit eilen die Eheleute F. zu ihrem Anwalt. Dieser fertigt ein Schreiben an den Vermieter und zweifelt den Eigenbedarf an. Der geltend gemachte Eigenbedarf sei nicht von ausreichender Dauer.
Der Vermieter erhebt daraufhin Klage. Der Eigenbedarf liege sehr wohl vor. Was durch irgendjemand auf der Straße gesagt wird, interessiere ihn schließlich nicht. Und die zeitliche Dauer ist schon gar nicht relevant.
Doch vor Gericht kann der Vermieter seinen Eigenbedarf nicht ausreichend glaubhaft machen. Der Richter weist die Klage ab. Der Vermieter zieht kleinlaut von dannen. Er muss nicht nur die eigenen Rechtsanwaltskosten, sondern auch die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten der Eheleute F. tragen – allein die Kosten der Eheleute F. belaufen sich auf fast 2.500,- €. Diese hatte bisher die AUXILIA Rechtsschutzversicherung für die Eheleute F. vorgestreckt.
Hintergrund
Der Fall ist über die Leistungsart Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die gemietete Wohnung versichert. Diese ist im JURPRIVAT bereits enthalten oder über das Zusatzprodukt Rechtsschutz für Mieter versichert.
Freitag, 22. Januar 2016 - 13:08 Uhr
D.A.S. ist Testsieger im goßen Wirtschaftswoche Rechtsschutzvergleich
Im aktuellen Rechtsschutz Test der Wirtschaftswoche erringt die D.A.S. den Gesamtsieg.
Der Test wurde in verschiedene Teilbereiche eingeteilt. Die besten Konditionen bietet D.A.S. gefolgt von Roland und Deurag.
Bei uns erhalten Sie den Testsieger mit attraktiven Nachlässen auf die sonst üblichen Beiträge!
Donnerstag, 21. Januar 2016 - 18:18 Uhr
Drohnen, Schäden durch Mieter und Zusatzbeitrag in der GKV
Wir haben unseren neuen Newsletter online gestellt.
Drohnen werden bei Kindern und Erwachsenen immer beliebter. Wussten Sie, dass es für Fluggeräte eine Versicherungspflicht gibt?
Alle Details dazu sind in unserem Newsletter zu finden!
Mittwoch, 22. Juli 2015 - 12:05 Uhr
Stiftung Warentest vergleicht BU-Versicherungen
In der aktuellen Ausgabe 08/2015 der zu Stiftung Warentest gehörenden Zeitschrift Finanztest wurden wieder einmal Berufsunfähigkeitsversicherungen bewertet.
Testsieger wurde dabei die HanseMerkur mit der Testnote "SEHR GUT" und einer Bewertung von 0,7.
Der Tarif der HanseMerkur ist auch in unserem BU-Vergleichsrechner auf der Homepage gelistet.
In der Auswertung von Stiftung Warentest erhielten 40 Tarife die Note "SEHR GUT", 24 mal wurde die Note "GUT" und 6 mal "BEFRIEDIGEND" vergeben.
Dies zeigt in jedem Fall die hohe Qualität der am Markt befindlichen Tarife.
Aber sind wirklich die am besten bewerteten Tarife die beste Wahl für jeden Kunden?
Hier sollte man sich den Aufbau des Test ein wenig genauer ansehen! Die Testnote besteht zu 75% aus den Bewertungen der Bedingungen und zu 25% aus der Bewertung der Anträge.
Für den Bereich Bedingungen wurden 6 Leistungsmerkmale der Tarife im Test angegeben:
A: Verzicht auf die abstrakte Verweisung
B: Sechs-Monats-Prognose
C: Rückwirkende Leistung in den ersten 6 Monaten
D: Rückwirkende Leistung min. 3 Jahre bei verspäteter Meldung
E: Nachversicherungsgarantie
F: garantierte Dynamik im Leistungsfall
Alle 6 Kriterien sind durchaus sehr wichtig und sollten bei jeder Entscheidung berücksichtigt werden. Allerdings ist der letzte Punkt "garantierte Dynamik im Leistungsfall" immer eine Option die meist aktiv ausgewählt werden muss und auch von vielen Versicherern angeboten wird. Hier besteht bereits die Gefahr, unwissentlich bei einem sehr guten Tarif diese Option nicht zu wählen und so auf wichtige Leistungsinhalte zu verzichten.
Auf der Seite "So haben wir getestet" wird im Test zudem noch auf folgende Punkte verwiesen welche in die Gesamtbewertung eingeflossen sind:
- Stundungsrecht
- befristete Anerkenntnisse
- Verzicht auf §19 Abs. 3 und 4 VVG
- weltweite Geltung
- Erwerbsminderung
- vorübergehende Unterbrechung der Berufstätigkeit
Insgesamt basiert der Test somit zu 75% auf 12 Leistungskriterien sowie zu 25% auf den Anträgen / Antragsfragen.
Unabhängig davon ob man z.B. bezüglich befristeter Anerkenntnisse darüber diskutieren kann, ob ein genereller Verzicht darauf in der Praxis für den Kunden tatsächlich besser ist, bleiben doch viele Punkte unbeantwortet.
Wie ist z.B. das Recht zu Beitragsanpassungen geregelt, welchen Regeln werden Selbständige bezüglich Umorganisation unterworfen, wie sieht es mit der für einige Berufe wichtigen Infektionsklausel aus, gibt es auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine Rente ("gelbe Schein Regelung" , uvm.
Dazu könnte auch interessant sein, wie viel Leistungsanträge landen je Anbieter prozentual gesehen vor Gericht (Prozessquote), wie viel Kunden erhalten prozentual zu allen Leistungsanträgen gesehen tatsächlich eine Rente (Anerkennungsquote)...
Morgen&Morgen als eine der anerkanntesten Ratingagenturen für BU Versicherungen vergleicht z.B. anhand von rund 50 Leistungskriterien die Bedingungen der Versicherer. Im Gegensatz zur Bewertung von 12 Leistungsfragen bei Stiftung Warentest ergeben sich dabei doch deutliche Unterschiede in der Qualitätsbetrachtung der Tarife.
Aber auch andere Bewertungen renommierter Ratingagenturen oder Vergleicher wie Franke&Bornberg, Levelnine, Softfair usw. stützen sich größtenteils auf einen deutlich umfangreicheren Leistungskatalog.
Als Beispiel haben wir unter oben stehenden Link die Leistungsfragen von Morgen&Morgen bereitgestellt.
Je nach Beruf und Ausbildung ist es wichtig die richtigen Kriterien in der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu berücksichtigen.
Sicherlich kann man sich dabei an den mit "SEHR GUT" bewerteten Tarifen der Stiftung Warentest orientieren. Tarife die nur mit "BEFRIEDIGEND" abgeschlossen haben werden auch in anderen Vergleichen nicht sonderlich gut aussehen. Unter den sehr gute Tarifen werden aber sicherlich jeweils unterschiedliche Versicherer für die speziellen Anforderungen eines jeden Kunden die Nase vorne haben. Wir beraten Sie hierzu gerne!
Donnerstag, 16. Juli 2015 - 14:57 Uhr
VKB Ernteschutz - die neue Hagelversicherung und mehr
Hagelversicherungen für die Ernte der Landwirte gibt es seit vielen Jahren.
Die Versicherungskammer Bayern hat jetzt mit dem Produkt ErnteSchutz Vario ein neues und einmaliges Produkt auf den Markt gebracht.
Versichert ist die Ernte dabei nicht nur gegen Hagel sondern auch gegen andere Wetterereignisse wie Sturm, Starkregen, Frost oder Trockenheit.
Landwirte haben nun endlich die Möglichkeit Ernteausfälle umfassend abzusichern
Mittwoch, 15. Juli 2015 - 13:23 Uhr
Canada Life siegt im BU-Vergleich bei n-tv
In einem aktuellen BU-Test welchen der Nachrichtensender n-tv bei Franke & Bornberg und dem Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) in Auftrag gegen hat, konnte sich die Canada Life mit Abstand an die Spitze setzen.
Mit einer Bewertung von 96,3 Punkten lag die Canada Life mehr als 12 Punkte vor dem Zweitplazierten.
Die Canada Life ist ein bekannter Anbieter für Dread Disease Versicherungen und hat vor einigen Jahren auch einen äußerst leistungsfähigen BU-Tarif auf den Markt gebracht.
Neben vielen Highlights bei den Leistungen ist bei der Canada Life vor allem der einheitlichen Brutto und Netto Beitrag interessant. Anders als bei den bekannten Versicherern führen Schwankungen in den Überschüssen nicht zu höheren Beiträgen!
Das Video von n-tv ist unter oben stehenden Link zu finden!