Aktuelles
Mittwoch, 30. Juli 2014 - 12:20 Uhr
Ferienzeit, Zeltlagerzeit, aber auch an die Absicherung gedacht?
Die Ferien stehen vor der Tür.
Vielerorts gibt es wieder Zeltlager und weitere Ferienprogramme für Kinder die teilweise von den örtlichen Vereinen ausgerichtet werden.
Hierbei wird häufig vergessen, dass die bestehende Vereinshaftpflicht solche Veranstaltungen meist nicht abdeckt.
Auch an die persönliche Haftpflicht der Aufsichtspersonen sollte gedacht werden.
Über eine Veranstaltungshaftpflicht können derartige Aktivitäten ebenso wie ein privat organisiertes Straßenfest, Sommerfeste oder Radrennen abgesichert werden.
Einen Vergleichsrechner für die wichtigsten Tarife finden Sie unter http://www.finanzagentur-beyer.de/vergleichsrechner/gewerbekunden/veranstaltungshaftpflicht/index.php
Dienstag, 29. Juli 2014 - 12:31 Uhr
Haus und Hausrat gegen Überschwemmung schützen
Durch die aktuellen starken Gewitter sind Überschwemmungen in gefährdeten Gebieten wieder an der Tagesordnung. Aber auch vermeintlich sichere Lagen z.B. an Hängen können bei Starkregen Opfer eines Elementarschadens werden.
Unter Elementarschaden versteht man nicht nur Überschwemmung, sondern auch Erdrutsch, Schneedruck und vieles mehr.
Auch die Bayrische Staatsregierung empfiehlt den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsschutzes und informiert umfassend auf der Seite http://www.elementar-versichern.bayern.de .
Elementarschäden an Ihrer Einrichtung können über eine Erweiterung der Hausratversicherung abgesichert werden, Schäden an Ihrem Haus über die Gebäudeversicherung.
Sie haben eine ältere, sehr günstige Gebäudeversicherung die Sie nicht aufgeben möchten, da durch eine Umstellung unter Einschluss von Elementarschäden die Beiträge massiv steigen?
Macht nichts, wir bieten Ihnen auch einzeln eine Elementardeckung für Ihr Haus an und das sogar ohne die sonst übliche Selbstbeteiligung von teilweise bis zu mehreren Tausend Euros!
Freitag, 25. Juli 2014 - 13:09 Uhr
Stiftung Warentest 8/2014 - Test Zahnzusatzversicherungen
In der Ausgabe 08/2014 von Finanztest (Stiftung Warentest) wurden erneut die Leistungen unterschiedlicher Zahnzusatztarife bewertet.
Testsieger bei den von uns empfohlenen Tarifen mit Altersrückstellungen (Kalkulation nach Art der Lebensversicherung) wurde erneut die Allianz mit dem Tarif ZahnBest und der Note "sehr gut".
Die gleiche Bewertung erhielten unter anderem auch Deutscher Ring mit Zahn TOP, Central mit VitaZ1, HanseMerkur mit EZ+EZT, R+V mit Zahn Premium und Signal mit ZahnTOP.
Die Bewertung der Stiftung Warentest berücksichtigte Leistungen zur Regelversorgung, Privatversorgung, Inlays, Implantate und jährliche Obergrenzen aller Tarifleistungen. Als Leistungsbeispiele wurden die Erstattungssätze für Kassenkrone (260 €), Krone (540 €), Inlay (600 €) und Zahnersatz auf Implantat für 3.300 € aufgeführt.
Dennoch bleiben einige wichtige Leistungen unberücksichtigt, so dass eine weiterführende Beratung bzw. Vergleich weiterer Leistungspunkte vor Abschluss einer Zusatzversicherung unbedingt durchgeführt werden sollte. Sprechen Sie uns einfach an oder senden uns eine Mail!
Deutlich werden die nicht berücksichtigten Leistungen z.B. dadurch, dass im Test der Tarif ZahnBest der Allianz mit der gleichen Note und Unterbewertung abschneidet wie der ZahnBest in Kombination mit ZahnFit. Ähnlich verhält es sich bei dem Zusatztarif EZP der HanseMerkur und ZV der R+V.
Konkret aufzuführen wären hier z.B. Leistungen für die Zahnprophylaxe, hochwertige Kunststofffüllungen, Paradontosebehandlungen, Wurzelbehandlungen, Fissurenversiegelung uvm.
Alternativ zu Tarifen mit Altersrückstellungen können Tarife ohne Altersrückstellungen (Kalkulation nach Art der Schadenversicherung) eine günstige Alternative für preisbewusste Kunden sein die wir aber nur unter eingeschränkt empfehlen.
Der ehemalige Spitzenreiter dieser Kategorie, die CSS hat den Anschluss an die Spitzengruppe im aktuellen Test knapp verpasst. Bestnoten und höchste Erstattungssätze erzielten hier unter anderem Münchner Verein mit 571+572+574, Stuttgarter mit ZahnPremium, AXA mit Dent Premium-U, Barmenia mit ZGU+ und Gothaer mit MediZ Premium.
Bei Interesse erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot und beraten Sie ausführlich. Viele der genannten Tarife finden Sie in unserem Onlinerechner unter http://www.finanzagentur-beyer.de/vergleichsrechner/privatkunden/krankenversicherung/index.php
Donnerstag, 3. Juli 2014 - 11:24 Uhr
Leistungsfall zum Arbeits-Rechtsschutz
Nicht eitel Sonnenschein
Max T. arbeitet seit 14 Jahren im Vertrieb eines Herstellers von Solaranlagen. Er verdient monatlich ca. 6.000,- €.
Aufgrund von Umsatzrückgängen entscheidet sich der Arbeitgeber zum Abbau von Arbeitsplätzen und kündigt Herrn T. betriebsbedingt.
In der Kündigung weist der Arbeitgeber Herrn T. vorsorglich darauf hin, dass arbeitsvertraglich ein Wettbewerbsverbot vereinbart wurde. Herr T. darf in den nächsten zwei Jahren für ein Mitbewerberunternehmen nicht arbeiten. Es wird ihm jedoch eine Entschädigung in Höhe von 50 % der zuletzt bezogenen Vergütung gezahlt.
Max T., der über exzellente Kontakte in der Branche verfügt, wird kurz nach der Kündigung eine vergleichbare Arbeitsstelle bei einem Wettbewerber angeboten. Da er diesen Job gerne annehmen will, erhebt Herr T. Kündigungsschutzklage. Sein von der AUXILIA empfohlener Fachanwalt begründet die Klage mit einer fehlerhaften Sozialauswahl. Einem Kollegen, der keine unterhaltspflichtigen Kinder habe, sei nicht gekündigt worden. Zusätzlich wird auch das Wettbewerbsverbot kritisiert. Eine Klausel soll zum Nachteil von Herrn T. ausgestaltet sein. Sollte also die Kündigung berechtigt sein, wäre zumindest das Wettbewerbsverbot nichtig.
Vor Gericht einigen sich die Parteien auf einen Vergleich. Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich aufgehoben - gegen eine vergleichsweise geringe Abfindung. Dafür entfällt aber das damals vereinbarte Wettbewerbsverbot. Herr T. kann daher seinen neuen Job sofort antreten.
Die AUXILIA hilft:
Aufgrund des Streits um das Wettbewerbsverbot beträgt der Gegenstandswert insgesamt 90.000,- €. Allein die Anwaltskosten belaufen sich auf knapp 6.000,- €. Diese übernimmt die AUXILIA Rechtsschutz.
Hintergrund:
Dieser Fall ist über die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz versichert. Der Arbeits-Rechtsschutz ist in allen Produkten versichert, die einen Privat-Rechtsschutz enthalten.
Wichtiges Wissen für arbeitsrechtliche Angelegenheiten: jede Partei trägt bis einschließlich der 1. Instanz ihre Kosten selbst – unabhängig vom Ergebnis des Rechtsstreites.
Mittwoch, 4. Juni 2014 - 17:19 Uhr
BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
Auch dieses Jahr können wir Ihnen wieder von einigen Anbietern Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung anbieten.
Die Antragsfragen sind meist im Wesentlichen auf 3 Fragen begrenzt. Abgefragt werden teils nur die letzten 3 Jahre sowie akute Erkrankungen.
Gerne erstellen wir Ihnen entsprechende Angebote. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Freitag, 23. Mai 2014 - 13:00 Uhr
Auslandsreisekrankenversicherung der Würzburger gewinnt im Test
Rechtzeitig zur anstehenden Reisesaison stehen wieder Auslandsreisekrankenversicherungen (Jahrespolicen) auf den Prüfstand. Ohne eine solche meist sehr günstige Absicherung sollte niemand ins Ausland verreisen.
In der Ausgabe 06/2014 der Stiftung Warentest (Finanztest) erreicht der Familientarif der Würzburger mit der Wertung von 1,0 eine Bestnote und wird damit Testsieger.
Auch andere Reiseprodukte der Würzburger wurden in vergangenen Tests mit besten Noten ausgezeichnet.
In unserem Onlinerechner können Sie die Beiträge berechnen und den Tarif gleich online abschließen. Den Versicherungsschein erhalten Sie sofort. Wenn nötig werden auch gerne kurzfristig Bescheinigungen z.B. zur Einreise nach Russland ausgestellt.
Bei Fragen helfen wir Ihnen bei Vertragsabschluss ebenso wie während der Vertragslaufzeit und im Schadenfall gerne weiter.
Donnerstag, 15. Mai 2014 - 13:36 Uhr
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Absicherung wenn es um den Schutz der eigenen Arbeitskraft geht.
Dennoch stehen gerade Kunden mit Vorerkrankungen oder risikogefährdeten Berufen vor einem Problem. Sie können sich den dringend benötigten Schutz nicht leisten oder erhalten diesen erst gar nicht.
Aber gibt es Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Wir sagen JA. Kennen Sie in Ihrem Bekanntenkreis jemanden der berufsunfähig ist? Kennen Sie jemanden der eine schwere Krankheit hat?
Versicherungen gegen schwere Krankheiten nennen sich Dread Disease. Bei diesen Verträgen wird z.B. bei Krebs eine vorher festgelegte Summe z.B. 100.000 € fällig. Sie haben damit die Möglichkeit in Ruhe wieder gesund zu werden, alternative Heilmethoden anzuwenden, eine Umschulung zu planen und Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ob Sie gleichzeitig ganz oder teilweise Arbeiten spielt dabei keine Rolle. Versicherungsschutz besteht für eine Vielzahl vorher definierter Krankheiten.
Aber auch eine Grundfähigkeitsversicherung kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) sein. Hier wird nicht ein Beruf, sondern bestimmte Fähigkeiten wie gehen, sprechen usw. abgesichert. Bei Verlust dieser Fähigkeiten erhalten Sie die vorher festgelegte Rente. Die Ausübung eines Berufs spielt auch hier keine Rolle.
Auch Unfallversicherungen können eine fehlende BU teilweise ausgleichen. Vor allem bei Einschluss (meist auch einzeln versicherbar) von sogenannten Multirenten. Diese Unfallrenten werden um Punkte wie beispielsweise Pflege, einige Grundfähigkeiten oder auch einige schwere Krankheiten erweitert und leisten dadurch nicht nur bei Unfall eine monatliche Rente. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass diese Produkte keine Altersrückstellungen vorsehen und sich bei zunehmenden Alter etwas verteuern.
Mit diesen 3 kaum bekannten Produkten haben Sie die Möglichkeit einzeln oder in Kombination große Teile einer fehlenden BU Absicherung zu kompensieren. Für die Absicherung von Führungskräften (Schlüsselpersonen) in Unternehmen kann die Dread Disease Versicherung sogar die deutlich bessere Alternative zur BU darstellen.
Weitere Infos zu den Leistungen der 3 Produktarten erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.finanzagentur-beyer.de/assets/plugindata/poola/BUAlternativen.pdf
Gerne beraten wir Sie zu diesen neuen Möglichkeiten! Sprechen Sie uns an!
Dienstag, 6. Mai 2014 - 16:37 Uhr
LADYLIKE Diagnose Krebs-Schutzbrief
Jährlich erkranken über 204.000 Frauen erstmals an Krebs. In Deutschland gibt es derzeit etwa 1,4 Mio. Personen, bei denen die Krebsfeststellung in den letzen 5 Jahren erfolgte, etwa die Hälfte davon sind Frauen.
Die operative Behandlung frauenspezifischer Krebserkrankungen hat oftmals gravierende Folgen (z.B. Entfernung der Brust oder der Gebärmutter) und zusätzlich zum seelischen Kummer kommt oftmals die finanzielle Belastung durch Arbeitsunfähigkeit bzw. hohe Behandlungskosten.
Versicherte Krebserkrankungen bei Frauen:
Mammakarzinom (Brustkrebs)
Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs)
Tubenkarzinom (Eileiterkrebs)
Uteruskarzinom (Gebärmutterkrebs)
Zervixkarzinom (Gebärmutterkrebs)
Vaginalkarzinom (Scheidenkrebs)
Vulvakarzinom (Schamlippenkrebs)
Plazentakarzinom
Wird eine der oben genannten frauenspezifischen Krebserkrankungen durch einen histologischen Befund eines Facharztes diagnostiziert, so wird einmalig die vereinbarte Versicherungssumme von 25.000 € bzw. 50.000 € gezahlt.
http://www.finanzagentur-beyer.de/assets/plugindata/poola/FlyerDiagnoseKrebs2Summen.pdf
Dienstag, 6. Mai 2014 - 16:19 Uhr
Leistungsfall zum Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte
Tod im OP
Frau Dr. Christine M. ist niedergelassene HNO-Ärztin. Sie führt als Belegärztin auch Operationen in einer Klinik durch.
Eine Patientin hat aufgrund einer schiefen Nasenscheidewand Probleme bei der Atmung. Sie hat sich daher zu einer Operation entschlossen.
Frau Dr. M. berät die Patientin ausführlich. Diese beantwortet einen umfangreichen Katalog zu Vorerkrankungen, die sie sämtlich verneint. Während der Operation kommt es zu einem Herzstillstand der Patientin. Die Ärztin und das OP-Team kämpfen lange um das Leben der Patientin, leider bleiben aber die Wiederbelebungsmaßnahmen erfolglos. Die Patientin verstirbt kurze Zeit später auf dem OP-Tisch.
Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft leitet sofort ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Frau Dr. M. ein. Diese beauftragt für ihre Verteidigung einen renommierten Fachanwalt für Strafrecht. Auch nach einer
durchgeführten Obduktion bleibt unklar, wie es zu dem Todesfall kommen konnte. Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren gegen Zahlung einer hohen Geldauflage einstellen. Der Verteidiger will dieser Auflage nicht zustimmen und beauftragt einen medizinischen Gutachter.
Der Gutachter beantragt die Einsicht in die Ermittlungsunterlagen. In der Ermittlungsakte befinden sich auch ältere Krankenunterlagen der Verstorbenen. Der Gutachter kann anhand dieser Unterlagen einen bislang unerkannten
Herzfehler diagnostizieren. Der Tod der Patientin stellt sich damit als ein rein schicksalhaftes Ereignis dar. Frau Dr. M.
kann keinerlei Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorgeworfen und nachgewiesen werden.
Die Staatsanwaltschaft stellt daraufhin das Ermittlungsverfahren nach § 170 II StPO ein. Die Staatskasse übernimmt die Kosten nur bei einem Freispruch. Frau Dr. M. muss daher die Kosten ihres eigenen Rechtsanwalts selbst tragen.
Die AUXILIA hilft
Für die Verteidigung in diesem Ermittlungsverfahren berechnet der Verteidiger für 12 Stunden ein Honorar von 350,- € pro Stunde. Der von dem Verteidiger eingeschaltete Gutachter berechnet für seine 22 Stunden Tätigkeit 280,- € pro Stunde.
Die Gesamtkosten betragen für Frau Dr. M. 10.360,- € und werden über den Spezial-Straf-Rechtsschutz erstattet.
Hintergrund:
Dieser Fall ist über den Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) versichert. Der SSR der KS/AUXILIA schützt beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen. Versicherungsschutz besteht auch bei Verurteilung wegen Vorsatz bei Abschluss des Verfahrens durch rechtskräftigen Strafbefehl. Der Produktbaustein SSR ist in der JUR-Linie der KS/AUXILIA automatisch enthalten.
Wichtige Hinweise:
In der Regel wird ein spezialisierter Strafverteidiger nicht nach den Gebühren des RVG (Rechtsanwalts- vergütungsgesetz) tätig, sondern trifft mit den Kunden eine Honorarvereinbarung. Diese Honorare sind selbstverständlich ein viel höheres Kostenrisiko für die Kunden.
Aufgrund der Honorarvereinbarung verbleiben für einen Kunden ohne Rechtsschutzversicherung - selbst bei einem Freispruch - Kosten. Denn die Staatskasse übernimmt nur die Kosten, die im Rahmen einer RVG-Abrechnung angefallen wären.
Mittwoch, 9. April 2014 - 16:25 Uhr
Leistungsfall zum Arbeits-Rechtsschutz
Ein Klassiker im Arbeitsrecht
Herr Peter S. ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit Jahren für ein Softwarehaus.
Das Unternehmen übernimmt vor allem für Banken und Versicherungen die Softwarewartung. In dem Unternehmen sind etwa 60 Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Geschäfte laufen gut, aber Einsparungen bei den Auftraggebern erzeugen Druck. Als eine deutsche Großbank einen Wartungsvertrag nicht mehr verlängert, beschließt die Unternehmensleitung Einsparungen beim Personal vorzunehmen.
Herr Peter S. erhält die betriebsbedingte Kündigung. Daraufhin nimmt er Kontakt zu seiner Rechtsschutzversicherung auf und wird umgehend an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt verbunden. Dieser prüft den Fall und erhebt
Kündigungsschutzklage. Der Rechtsanwalt ist der Auffassung, dass kein Kündigungsgrund vorliegt. Herr Peter S. habe
sich nichts zu Schulden kommen lassen. Auch an seiner fachlichen Expertise gibt es keinerlei Zweifel. Der Rechtsanwalt bestreitet die ordnungsgemäße Sozialauswahl. Er geht davon aus, dass er gekündigt worden sei, weil er im Vergleich zu neu eingestellten, jüngeren Kollegen ein höheres Gehalt habe.
Nach zähen Verhandlungen wird im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich geschlossen. Herr Peter S. stimmt dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu, erhält aber eine Abfindung in Höhe von 60.000,- €. Bis zum Ende der Kündigungsfrist wird er bezahlt freigestellt. Ferner wird ihm ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt.
Die AUXILIA hilft
Bei dem vorliegenden Bruttogehalt sind durch den Vergleich für Herrn Peter S. Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe 4.400,- € entstanden. Diese werden von seinem Rechtsschutzversicherer AUXILIA übernommen.
Hintergrund:
Dieser Fall ist über die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz in allen Produkten versichert, die einen Privat-Rechtsschutz
enthalten.
Wichtig zu wissen: in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten trägt jede Partei bis einschließlich der 1. Instanz ihre Kosten
selbst – unabhängig vom Ergebnis des Rechtsstreites.